Hagelschäden sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) mitversichert. In der verbundenen Wohngebäude- und in der Sturmversicherung lassen sie sich - überwiegend gegen einen geringen Beitragsaufschlag - einschließen. Nach den Wohngebäudeversicherungsbedingungen sind sie grundsätzlich mitversichert. Für Schäden durch Hagel kommt auch die Hausratversicherung auf . Die "klassischen" Hagelversicherung ist eine bestimmte Form der landwirtschaftlichen Versicherung. Hier haftet die Versicherung für die Ernteausfälle, die durch die Einwirkung des Hagelschlags entstanden sind.