Bei der Tilgungsaussetzung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, die Tilgung eines Darlehens für eine gewisse Zeit auszusetzen. Der Darlehensnehmer zahlt während dieser Zeit keine Tilgung für das Darlehen.
Eine Tilgungsaussetzung bedeutet keine Erlassung der Schulden. Die ausgesetzte Tilgung wird in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, entweder durch erhöhte Tilgungszahlungen oder durch eine Verlängerung der Laufzeit des Kredits. In einigen Fällen können zusätzliche Zinsen oder Gebühren anfallen, wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Die Bedingungen für eine Tilgungsaussetzung können je nach Kreditvertrag und Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber variieren.
Tilgungsaussetzungen sind häufig vertreten in Verbindung mit dem Ansparen von Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträgen. Die nicht geleistete Tilgung wird dabei stattdessen in eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag investiert. Dem Darlehensgeber werden zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens die Ablaufleistung der Lebensversicherung oder der Auszahlungsanspruch des Bausparvertrages abgetreten. Die Bank bekommt für die Dauer der Tilgungsaussetzung nur die vereinbarten Zinsen, hat jedoch Anspruch auf die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben.