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Finanzlexikon

Grundbuchauszug

Im Hinblick auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien spielt der Grundbuchauszug eine durchaus wichtige Rolle. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten vor dem Kaufprozess auf jeden Fall einen Blick ins Grundbuch werfen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Übersicht über die eingetragenen Daten zu einer bestimmten Immobilie aus dem Grundbuch einer Gemeinde. Im Grundbuch sind neben den Eigentumsverhältnissen auch Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld) der Grundstücke, die zur Gemeinde gehören, eingetragen.

Wann sollte man einen Grundbuchauszug anfordern?

Der Grundbuchauszug ist immer dann interessant, wenn eine Immobilie gekauft oder verkauft werden soll. Aus Sicht des Käufers ist es wichtig, dass die Immobilie keine Lasten und Beschränkungen enthält. Ist beispielsweise noch eine Grundschuld eingetragen, würde diese beim Kauf auf den neuen Eigentümer übergehen und finanzielle Schwierigkeiten verursachen. Auch das lebenslange Wohnrecht einer bestimmten Person könnte einen Kauf kompliziert machen, da der neue Eigentümer die Immobilie dann nicht nach seinen Wünschen nutzen könnte. Zusätzlich wird der veränderte Grundbuchauszug nach der Grundschuldbestellung wichtig, da die finanzierende Bank einen Nachweis darüber benötigt, dass die Grundschuld für sie eingetragen wurde. Erst danach ist sie bereit, die für den Kauf benötigte Summe aus der Baufinanzierung an den Käufer auszuzahlen.

Als Verkäufer ist es sinnvoll, einen Grundbuchauszug anzufordern, um zu checken, ob eventuell noch alte Lasten auf dem Grundstück vermerkt sind. Eine eventuell nicht mehr genutzte Grundschuld kann der Verkäufer dann noch vor den Preisverhandlungen löschen lassen und das Grundstück lastenfrei anbieten. In einem solchen Fall sind die Verkaufschancen deutlich höher und die Position bei den Preisverhandlungen verbessert sich.

Grundbuchauszug beantragen – wie geht das?

Für Verkäufer ist die Einsichtnahme ins Grundbuch einfach: Ein Grundbuchauszug der eigenen Immobilie lässt sich jederzeit beim Grundbuchamt beantragen. Mittlerweile ist dies auch bei vielen Gemeinden problemlos online möglich, was Zeit spart. So können Verkäufer von Objekten schnell checken, ob noch Altlasten auf der eigenen Immobilie liegen, die gelöscht werden müssen.

Für potenzielle Käufer gestaltet es sich schwieriger, einen Grundbuchauszug zu beantragen. Zwar ist auch hier der Gang zum Grundbuchamt möglich, jedoch müssen Interessenten ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Die Regelung dient dem Schutz der Daten des Verkäufers. Das berechtigte Interesse des Käufers an den Daten im Grundbuch ist nur dann gegeben, wenn Käufer und Verkäufer bereits in Preisverhandlungen eingetreten sind. Eine entsprechende Bescheinigung stellt dabei der zuständige Notar aus. Häufig erhalten Käufer jedoch auch einen Grundbuchauszug vom Makler oder Verkäufer. Hierbei ist die Aktualität sehr wichtig. Ist der Auszug älter als 14 Tage, besteht die Gefahr, dass zwischenzeitlich noch unbemerkt Grundpfandrechte oder andere Belastungen eingetragen wurden, die der Käufer nicht kennt.

Ein dritter Weg besteht darin, direkt den zuständigen Notar zu beauftragen, einen Grundbuchauszug anzufordern. Hier entstehen jedoch zusätzliche Gebühren, da der Notar zusätzlich bezahlt werden muss.

Was kosten ein Grundbuchauszug und ein späterer Grundbucheintrag?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind relativ gering, denn das Grundbuchamt berechnet dafür nur eine Fixgebühr von 10 Euro. Ein beglaubigter Auszug schlägt hierbei mit 20 Euro zu Buche. Erledigt man das Ganze nicht selbst, sondern beauftragt den Notar, fällt dieselbe Gebühr noch mal zusätzlich an.

Lässt man im Zuge eines Immobilienkaufs hingegen Grundbucheinträge vornehmen, wird es teurer. Die Kosten für eine Eigentümerumschreibung liegen je nach Wert bzw. Kaufpreis des Hauses zwischen 273 Euro (Wert: bis 110.000 Euro) und 785 Euro (Wert: bis 410.000 Euro). Bei noch höheren Kaufpreisen fallen auch noch höhere Gebühren an. Da die Gebühren jedoch sowohl vom Grundbuchamt als auch vom Notar berechnet werden, müssen Käufer die zu kalkulierenden Kosten verdoppeln. Zusätzlich kommen noch der doppelte Gebührensatz für die Beurkundung des Kaufvertrags (an den Notar) und weitere Notarkosten für die Abwicklung hinzu.

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