Bei dem Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank normalerweise durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Wenn einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft werden, so muss der Käufer oftmals bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten.
Die Makler- und Bauträgerverordnung verpflichtet den Bauträger zum Schutz des Käufers, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine dem entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) gewährleistet ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird.
Für den Fall der nicht Fertigstellung des Bauvorhaben verpflichtet sich die Bank, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierendes Instituts den Vorrang zu lassen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzuhalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen.
Ein dem Käufer zugesagtes Darlehen zahlen viele Banken jedoch erst dann aus, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist, dann ist eine Zwischenfinanzierung nötig.