Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten bildet der Ertragswert die Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswertes. Er stellt den wirtschaftlichen Wert der Immobilie dar und errechnet sich aus den auf Dauer nachhaltig erzielbaren kapitalisierten jährlichen Reinerträgen (die Einnahmen aus Mieten nach dem Abzug der Bewirtschaftungskosten).
Für selbst genutzte Immobilien erfolgt die Bewertung eher nach Sachwert- oder Vergleichswertverfahren, um den Beleihungswert zu ermitteln. Bei diesem Wert handelt es sich um den langfristig erzielbaren Kaufpreis einer Immobilie, der gleichzeitig die absolute Obergrenze für die Beleihung darstellt.