Bereithaltungsszinsen, auch Bereitstellungszinsen genannt, fallen bei den meisten Kreditinstituten für zur Verfügung gestellte, aber noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge an. Sie entstehen in der Regel bei einer Neubaufinanzierung, bei der der Baukredit zur Begleichung des Kaufpreises nicht in einer Summe ausgezahlt wird. Der Bauträger erhält den Betrag beispielsweise in Raten dem Baufortschritt entsprechend. Die Höhe der Bereithaltungsszinsen kann bis zu 0,25 Prozent pro Monat betragen und wird nach Ablauf der Frist Tag genau berechnet. Der Zeitraum, ab dem Bereithaltungsszinsen erhoben werden, ist vom Kreditinstitut abhängig. In der Regel werden für die ersten drei bis sechs Monate keine Bereithaltungsszinsen berechnet.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Bereitstellungszinsen.