Es handelt sich bei der Abschreibung um einen Betrag bzw. um eine Methode zur Ermittlung der durch Nutzung eingetretenen Wertminderung. Fast jedes Wirtschaftsgut unterliegt Abnutzungen und hat somit nur eine bestimmte Nutzungsdauer (zum Beispiel durch sog. AfA-Tabellen vorgegeben). Die einmaligen Herstellungs- bzw. Anschauffungskosten des Wirtschaftsgutes werden auf diese gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (AFA = Absetzung für Abnutzung) und ermittelt so den jährlichen Abschreibungsbetrag. Der Abschreibungsbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden.
Es gibt unterschiedliche Abschreibungsmethoden, zum Beispiel die degressive Abschreibung, die lineare Abschreibung, sowie die Leistungsabschreibung. Die Wahl der Abschreibungsmethode ist jeweils abhängig von der Abschreibungsursache (Zeit- oder Gebrauchsverschleiß).