Hier handelt es sich um Hypotheken, welche als Sicherheit für die von den Hypothekenbanken ausgegebenen Pfandbriefe fungieren.
Hier darf das gewährte Darlehen 60 Prozent des Beleihungswertes nicht übersteigen.
Die Refinanzierung von Hypothekenbanken erfolgt überwiegend durch Ausgabe von Pfandbriefen. Um die Sicherheit dieser Pfandbriefe zu gewährleisten, ist die Ausgabe von Pfandbriefen nicht unendlich möglich, sondern der Gesamtbetrag der sich im Umlauf befindlichen Pfandbriefe muß in Höhe des Nennwertes stets durch Hypotheken in gleicher Höhe und gleichem Zinsertrag gedeckt sein (ordentliche Deckung).