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Newsletter 2011 - Mai

Zinsen sichern mit Forward Darlehen

„Die Zinsen von heute für morgen sichern“ klingt gerade für sicherheitsbewusste Kreditnehmer verlockend. Ist es auch! Das von Dr. Klein im Jahr 1996 entwickelte Forward Darlehen macht es möglich.

Vor 15 Jahren wurde das Forward Darlehen von Dr. Klein zunächst exklusiv für kommunale und gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen entwickelt. Das mehrfach ausgezeichnete Konzept ist heute auch für private Kreditnehmer verfügbar. Es ist ein Darlehen, das erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit ausgezahlt wird – maximal 60 Monate nach Vertragsabschluss. Für die Vorlaufzeit fallen keine Zinszahlungen an, die, die nach Anlauf des Kredits entstehen, sind wie bei einem normalen Annuitätendarlehen während der Zinsbindung gesichert. Diese Eigenschaft macht das Forward-Konzept für die Anschlussfinanzierung attraktiv, wenn zukünftig von einem steigenden Zinsniveau ausgegangen wird.

Steigende Zinsen – Jetzt den Status Quo sichern

Seit September 2010 gibt es bei den Baufinanzierungszinsen einen deutlichen Aufwärtstrend. Zudem hat am 7. April 2011 die Europäische Zentralbank den Leitzins um 25 Basispunkte auf 1,25% erhöht. Weitere Zinserhöhungen im Lauf des Jahres erscheinen vor dem Hintergrund inflationärer Tendenzen wahrscheinlich. Trotzdem fällt der Zinsaufschlag, welcher für die Reservierung eines Forward Darlehens erhoben wird, relativ gering aus. Gerade deshalb wird die Zinssicherung immer interessanter für Kunden, die auf Sicherheit und Planbarkeit wert legen.

Flexibel trotz konstantem Zins

Auf Flexibilität brauchen Sie bei einem Forward Darlehen nicht zu verzichten: Forward Darlehen verfügen bei den allermeisten Finanzierungspartnern über eine kostenfreie Sondertilgungsoption. Häufig ist es zudem möglich, die Tilgungsrate während der Zinsbindung zu erhöhen und damit den Kredit schneller abzuzahlen.

1.Platz für Forward-Darlehen bei Dr.Klein

Gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

Sie haben eine Finanzierung mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren abgeschlossen? Dessen gebundener Zinssatz ist höher als die aktuellen Baufinanzierungszinsen? Nach 10 Jahren haben Kreditnehmer grundsätzlich das Recht, mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§ 489 BGB) und den Restbetrag ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung für den bisherigen Kreditgeber umzuschulden. Sollten Sie zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umschulden können, weil Sie z.B. erst im siebten Jahr Ihres Darlehens sind, ist ein Forward Darlehen der richtige Weg, um unter Ausnutzung Ihres gesetzlichen Kündigungsrechts die heutigen Zinsen zu sichern.

Als Erfinder des Forward Darlehens sind wir die optimalen Ansprechpartner für Sie. Hier finden Sie weitere Informationen, sowie einen Forward-Rechner, der Ihnen aufwendige Recherche erspart. Stellen Sie über unseren Online-Antrag schnell und sicher eine Anfrage an uns – wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück und beraten Sie garantiert kostenlos.

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Zinsentwicklung

Mit unserem Baufinanzierungsindex (BIX) können Sie schnell den aktuellen Zinstrend erkennen.

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