Newsletter 2008 April
Die Idee dahinter ist, die Riester-Rente auch für die Finanzierung von selbst genutzten Wohnraum zu nutzen. Auch für die Tilgung einer bereits vorhandenen Immobilie kann die Riester-Vorsorge verwendet werden.
So funktioniert Wohn-Riester
Bisher und weiterhin gilt: Riester-Sparer können pro Jahr bis zu vier Prozent ihres Lohns in einen Vertrag einzahlen. Das Geld wird dann je nach gewählter Vertragsart in Aktienfonds, auf einem Bankkonto oder in einer klassischen Rentenversicherung angelegt. Jeder Sparer erhält derzeit vom Staat eine Zulage von 154 Euro, für jedes Kind nochmals 185 Euro jährlich, wenn es ab 2008 geboren wurde sogar 300 Euro. Die Einzahlungen in den Vertrag sind steuerfrei, die aus dem Vertrag entstehende Rente wird dann allerdings (nachträglich) versteuert.
Und hier liegt auch das Problem: Weil die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerfrei sind, müssen auf die Auszahlungen Steuern gezahlt werden – gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung von Renten. Für Wohn-Riester-Sparer soll deshalb ein fiktives Förderkonto angelegt werden. Einzahlungen werden so verbucht, als würde ein klassischer Riester-Vertrag bespart, obwohl das Kapital dann in einer Immobilie steckt. Die steuerliche Förderung wird ausgewiesen und die auf dem Konto ausgewiesenen Steuern müssen dann vom Riester-Sparer während seiner Rente wieder zurückgezahlt werden. Die Steuern können über einen längeren Zeitraum abgestottert werden oder auch mit einem Nachlass von 30 Prozent sofort bei Rentenantritt in einer Summe beglichen werden.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Hypothekendarlehen
Die reguläre Riester-Förderung von 154 Euro Grundpauschale im Jahr sowie den Kinderzuschlägen von 185 Euro (Geburt vor 2008) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) kann jetzt auch zum Abstottern einer Hypothek verwendet werden. - Steuererleichterung
Alternativ kann die maximal mögliche Riester-Sparsumme – also Zulagen und Eigenanteil – von 2100 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Das mindert je nach Steuersatz die Zahlung an das Finanzamt um mehrere Hundert Euro. - Bestehende Verträge
Bei bereits bestehenden Riester-Verträgen kann die gesamte aufgelaufene Sparsumme als Eigenkapital für den Kauf oder Bau eines Häuschens oder einer Eigentumswohnung herangezogen werden. - Nachgelagerte Besteuerung
Dass die neue Wohnförderung trotzdem noch einiges Rätselraten auslösen dürfte, liegt vor allem an den Details der nachgelagerten Besteuerung. Das Prinzip gilt inzwischen für alle Arten der Altersvorsorge: Die Beiträge in den Riester-Vertrag werden steuerfrei gestellt, dafür muss aber auf die Auszahlungen im Ruhestand der entsprechende Obolus an den Fiskus entrichtet werden. - Rentenalter
Auf einem imaginären Förderkonto wird das über die Jahre aufgelaufene, staatlich geförderte Kapital samt zwei Prozent Zinsen pro Jahr registriert. Auf diese Summe werden dann im Rentenalter Steuern fällig. Dabei gibt es zwei Optionen: Zahlt man die Schuld auf einmal, gibt es einen Bonus von 30 Prozent, also nur 70 Prozent des gebundenen Kapitals werden besteuert. Andernfalls kann man die Steuerschuld über bis zu 23 Jahre als Rentner abstottern. Zwar ist der Steuersatz bei Rentnern in der Regel niedriger als bei Arbeitnehmern, so dass bei der nachgelagerten Besteuerung oft weniger beim Staat hängen bleibt. Andererseits kann bei dem Modell im Alter aber auch ein erkleckliches Sümmchen für die Steuer zusammenkommen.
Dr. Klein rät
Ein Neuanfang nach der Rücknahme der Eigenheimzulage wurde gemacht. Damit wird diese neue Eigenheimrente nun auch für Bezieher niedrigerer Einkommen attraktiv und kann im Laufe der Jahre zu einer guten Möglichkeit führen, selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben.
Hier geht es zur Riester-Rente