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Wohnriester – die individuelle Beratung bei Dr. Klein

Wohnriester – Dr. Klein berät Sie individuell zu Ihren Vorteilen
  • Bis zu 20.000 € Finanzierungskosten sparen
  • Zusätzliche Steuervorteile nutzen
  • Mietfrei wohnen im Alter

Begünstigt: Wohnriester bei Dr. Klein

Gut zu wissen: Mit dem Gesetz zur Eigenheimrente, auch Wohnriester genannt, wird der Bau oder Kauf Ihrer selbst genutzten Wohnimmobilie staatlich gefördert. Das heißt: Auch Bausparverträge und Baudarlehen gehören jetzt in die Palette der Riester-Angebote. Wenn Sie Wohnriester nutzen, können Sie mit den Riester-Zulagen Ihr Darlehen schneller tilgen. Dazu geben wir Ihnen gern ein Beispiel: Einen Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren tilgen Sie mit Wohnriester um bis zu fünf Jahre schneller als ohne.

Fragen Sie unsere Finanzierungsexperten nach den Details und sichern Sie sich jetzt die staatlichen Zulagen.

Förderberechtigte Personen für Wohnriester

Unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie Handwerker, Künstler, Hebammen usw.
  • Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld
  • Erwerbsunfähige
  • Kindererziehende (für Kinder bis zu 3 Jahre)
  • Wehr- und Zivildienstleistende

 

Mittelbar förderberechtigt sind:

  • Ehepartner von unmittelbar begünstigten Personen
  • 400 €-Jobber

Förderungsvoraussetzungen für Wohnriester bzw. die Eigenheimrente

Unter diesen Umständen können Sie die Eigenheimrente erhalten:

  • Es besteht Anspruch auf eine Riester Rente
  • Die Immobilie wurde nach dem 31.12.2007 erworben oder fertiggestellt
  • Die Immobilie dient als Hauptwohnsitz im Inland
  • Das Darlehen ist bis zum Endalter von 68 Jahren getilgt

Förderhöhen für Wohnriester bzw. die Eigenheimrente

Die Förderbeträge seit dem Jahr 2008:

  • Jährlich bis zu 154 € Grundzulage
  • Jährlich bis zu 185 € Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder
  • Jährlich bis zu 300 € Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder
  • Einmalig 200 € Extrazulage für Förderberechtigte unter 25 Jahren bei Beantragung

Der Anspruch auf die Zulagen ist unabhängig von Ihrem Einkommen.

 

Sie interessieren sich für Wohnriester und die nachgelagerte Besteuerung? Alle wichtigen Informationen finden Sie unserem Ratgebertext Eigenheimrente.

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