- Welchen Versicherungsschutz genieße ich beim Rechtsschutz?
- Was für Kosten übernimmt der Rechtsschutz?
Welche Rechtsangelegenheiten deckt der Rechtsschutz nicht ab?
Simone Rabe, Kiel
Nicole Brun,Dr. Klein
Nicole Brun, Expertin für Versicherung: Folgende Rechtsangelegenheiten deckt der Rechtsschutz nicht ab:
- Geldstrafen und Geldbußen
- Vorsätzlich begangene Taten
- Scheidungs- und Baustreitigkeiten
- Bestimmte Verfahrensarten: zum Beispiel Verfassungsgericht und internationale Gerichtshöfe
- Fälle, die sich bereits vor Versicherungsbeginn angebahnt haben
- Bestimmte Fälle, bei denen zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit nicht mindestens drei Monate liegen
- Wer gilt im Rechtsschutz als versicherte Person?
- Sind im Rechtsschutz mein Partner und Kind mitversichert?
- Was muss ich beim Rechtsschutz beachten, wenn ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehe?
- Welche Arten von Verkehrsrechtsschutz gibt es?
- Ich arbeite im Bereich öffentlicher Dienst und suche eine Rechtsschutzversicherung. Gibt es Vergünstigungen?
- Kann ich mir beim Rechtsschutz meinen Anwalt selbst aussuchen?
- Ich bin rechtschutzversichert. Besteht auch bei einem Urlaub im Ausland Versicherungsschutz?
- Kann ich Rechtsschutz auch mit einem Wohnsitz im Ausland beanspruchen?“
- Wann ist der Versicherungsbeginn für meine Rechtsschutzversicherung?
- Was bedeutet Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?
- Wozu brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
- Ich habe eine Versicherung für Rechtsschutz. Wie soll ich mich bei einem Schaden verhalten?
- Wann kann ich meiner Rechtsschutzversicherung eine Kündigung aussprechen?
