Newsletter 2007 - September
In welchen Fällen muss die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden?
Durch den Abschluss eines Darlehensvertrages verpflichten Sie sich nicht nur zur Rückzahlung der Darlehenssumme, sondern auch zur Zahlung der vereinbarten Zinsen für die gesamte Laufzeit. Wenn Sie das Darlehen innerhalb der Zinsbindung vorzeitig zurückführen möchten, kann die Kredit gebende Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies ist eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn, die abhängig ist von der Restlaufzeit und der Höhe des Darlehens. Mit Hilfe unseres Dr. Klein Vorfälligkeitsrechners können Sie sich die Höhe der individuell anfallenden Entschädigung ganz einfach selbst errechnen.
Zur Ablösung des Darlehens kann es zum Beispiel kommen, wenn die Immobilie verkauft wird. Das kann verschiedene Gründe haben: sei es der berufsbedingte Umzug, der Zwangsverkauf wegen Arbeitslosigkeit oder gar der Todesfall.
Wie Sie sich vor Vorfälligkeitsentschädigungen schützen können
Um Sie vor solchen Entschädigungszahlungen zu schützen, bietet Dr. Klein ein Produkt an, das Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Immobilie mehr Sicherheit und Flexibilität gibt.
Bereits ab einmalig 300 Euro haben Sie die Möglichkeit, sich gegen unerwartete Risiken abzusichern und somit Ihre Zukunft sorgloser zu gestalten. Dies beinhaltet die Härtefälle Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Tod. Sollten Sie in einer solchen Situation Ihre Immobilie verkaufen müssen, können Sie Ihr Darlehen einfach zurückzahlen – ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Auch in Zeiten, in denen der Arbeitsplatzwechsel immer mehr an Bedeutung gewinnt und somit die Häufigkeit berufsbedingter Umzüge steigt, kommt es immer öfter zur vorzeigen Darlehensablösung durch Immobilienverkäufe. Doch auch hier können Sie sich vor der eigentlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung schützen: Für einmalig nur 500 Euro haben Sie neben dieser Sicherheit auch die Möglichkeit eines kostenlosen Pfand- oder Schuldnertauschs. Dies ermöglicht Ihnen, das Darlehen an den Käufer der Immobilie zu übergeben oder das bestehende Darlehen bei einem erneuten Hauskauf zu übernehmen. Banken berechnen für diesen Service – wenn er überhaupt angeboten wird – meist ca. 1 Prozent der Darlehenssumme.
Größtmögliche Sicherheit haben Sie, wenn Sie beide Produkte kombinieren. Die Zahlungsweise dieser Beträge ist besonders unkompliziert, da die Darlehenssumme einfach um diese erhöht wird.
Dr. Klein rät
Der Dr. Klein Vorfälligkeitsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Immobilienfinanzierung. Durch den Abschluss dieses Produkts können Sie im Berufsleben flexibel bleiben und ihre Zukunft sorgenfrei planen. Wenn Sie nähere Informationen zu unserem Vorfälligkeitsschutz wünschen, füllen Sie einfach unseren Finanzierungsantrag aus und unsere Baufinanzierungsspezialisten werden Sie gern in einem persönlichen Gespräch beraten.
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