zur Startseite von Dr. Klein & Co. AG

Newsletter 2007 Juli

Die neuen EU-Vermittlerrichtlinien sind in Kraft getreten, ein deutlicher Zugewinn für die Endverbraucher: mehr Transparenz, mehr Rechte für die Verbraucher, eine bessere Beratungsqualität und neue Haftungsregeln, das alles sieht die Neuregelung vor. Welche Vorteile dem Kunden durch diese neuen Richtlinien erwachsen und was man über die neuen Regelungen wissen sollte, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Das hat sich geändert

Die neuen Richtlinien dienen vor allem dem Schutz der Endverbraucher. Wer heute Versicherungen vermitteln will, muss seine berufliche Qualifikation zum Versicherungsberater nachweisen. Dies setzt ein Mindest-Standard an Produkt- und versicherungstechnischem Wissen voraus. Um diesen Qualifikationsnachweis zu erreichen, kann der Berater zuvor eine Prüfung bei der IHK, der Industrie und Handelskammer, ablegen. Die Prüfung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Versicherungsberater bereits  eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann/Bankkaufmann oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert hat.

Auch sind Versicherungsmakler nach der neuen Regelung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, die eventuell entstandene Schäden aufgrund einer schlechten Beratung abdeckt. Zwei weitere Zulassungskriterien sind die persönliche Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, die eigenen Finanzen im Griff zu behalten. Sind all diese Anforderungen erfüllt, darf sich der Vermittler Versicherungsmakler nennen.

Die Verpflichtung des Versicherungsvermittlers, bei jeder Beratung ein Beratungsprotokoll zu führen, ist ebenfalls neu. Das Protokoll soll im Nachhinein über Art und Umfang der Beratung Aufschluss geben. Diese Vorschrift kann nur dann umgangen werden, wenn der Kunde einen Beratungsverzicht unterzeichnet. Da jedoch ein geführtes Protokoll dem Kunden bei einem eventuell später stattfindenden Verfahren als Beweisdokument dient, ist es grundsätzlich ratsam, von einer Verzichtserklärung abzusehen. Wird eine Verzichtserklärung vom Versicherungsnehmer ausgesprochen, verliert er seinen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Falschberatung gegenüber dem Berater.

Eine weitere Neuerung ist die Pflicht, den Kunden umfassend zu beraten: Leider hat der Gesetzgeber keine genaue Definition angefügt, wann eine Beratung umfassend ist. Sinnvoller Weise sollte der Kunde auf einem Produktvergleich zwischen verschiedenen Produkten, beziehungsweise Anbietern, bestehen.

Die Ausnahmen innerhalb der neuen Regelung

Das neue Gesetz betrifft in allen Punkten allein die Versicherungsmakler, also jene Vermittler, die Produkte verschiedener Unternehmen anbieten. Vermittler, die allein für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, firmieren als Versicherungsagenten.

Findet eine Beratung oder ein Abschluss über einen Versicherungsagenten statt, so ist das jeweilige Versicherungsunternehmen für die Qualität der Beratung verantwortlich und entsprechend auch haftbar. Das Führen eines Beratungsprotokolls ist allerdings auch für Versicherungsagenten verpflichtend.  Ebenfalls nicht betroffen von der neuen Regelung sind Vermittler, die Versicherungsangebote über Banken oder KFZ-Anbieter vermitteln, auch hier ist der Versicherer, beziehungsweise die jeweilige Filiale, im Schadensfall haftbar.

Eine weitere Ausnahme bildet die „alte Hasen Regel“ – wer mindestens seit dem Jahr 2000 ununterbrochen als Versicherungsmakler tätig ist und sich bis 2009 registrieren lässt, braucht sich der Sachkunde-Prüfung nicht zu unterziehen, da in diesem Fall von einem fundierten Fachwissen ausgegangen wird.

Dr. Klein rät

Bevor Sie eine neue Versicherung oder ein Versicherungspaket abschließen, sollten Sie sich informieren, ob Ihr Berater ein Versicherungsmakler oder ein Versicherungsagent ist. Der Vorteil einer Beratung/eines Abschlusses über einen Versicherungsmakler liegt in der größeren Produkt- und Anbieterauswahl. Lassen Sie sich in jedem Fall ausführlich beraten und bestehen Sie darauf, dass Ihnen die Erstinformation gemäß der EU-Vermittlerrichtlinie ausgehändigt sowie ein Protokoll geführt wird, so sind Sie für den Fall, dass Sie doch einmal schlecht beraten werden, gut abgesichert.

Für eine ausführliche und persönliche Beratung stehen Ihnen die Versicherungsmakler von Dr. Klein gerne zur Verfügung www.drklein-regional.de.

Alles zum Thema Versicherungen, ob Informationen oder auch den Direktabschluss, finden Sie auf unserer Homepage

Kundencenter

0800 88 33 880 (kostenlos)

0451 14 08 33 33

Mo - Fr
08:00 - 18:00 Uhr
Sa
09:00 - 15:00 Uhr

Wir freuen uns über Ihren Anruf -
auch außerhalb der Servicezeiten!

Bitte hinterlassen Sie uns auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht, wann wir Sie erreichen können. Wir rufen Sie zum Wunschtermin zurück.