Newsletter 2007 Oktober
So können Sie Ihre Kfz-Versicherungsprämie senken
Die Tarife der einzelnen Kfz-Versicherungsgesellschaften sind höchst unterschiedlich – sowohl im Preis als auch in den Leistungen. Wer jetzt ein wenig Zeit investiert und die Versicherungsangebote vergleicht, findet höchstwahrscheinlich eine Versicherung, die ihn viel weniger kostet.
Vor einem Wechsel sollten Sie deshalb unbedingt die Leistungen und Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften vergleichen. Die Höhe des Beitrags hängt z.B. vom Autotyp, den Fahrkünsten und dem Nutzerkreis des Autos ab. Rabatte werden unter anderem gewährt für Wenigfahrer, Garagenparker und Immobilienbesitzer. Einige Versicherungen honorieren auch den Besitz einer Bahncard oder die Haushaltszugehörigkeit von Kleinkindern.
Nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen achten
Bei der Entscheidung für einen neuen Versicherer sollten Sie sich aber nicht nur vom Preis beeinflussen lassen, ebenso wichtig sind die Leistungen und das Verhalten im Schadenfall. Wichtige Leistungsmerkmale sind z.B. die freie Werkstattwahl, die Rabattrückstufung im Schadensfall, die Möglichkeit eines Rabattretters sowie die Dauer der vollen Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen. Achten Sie auch auf die Höhe der Deckungssumme und darauf, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt.
Auch Ihre persönlichen Wünsche, wie z.B. Service oder Erreichbarkeit, sollten bei der Auswahl des Versicherers berücksichtigt werden. Möglicherweise ist der gewählte Tarif günstiger, beinhaltet aber eine Werkstattbindung.
Lassen Sie sich diese Leistungen vor der endgültigen Kündigung Ihres alten Versicherungsvertrages bestätigen. Ansonsten könnte es im nächsten Jahr teuer werden. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre neue Versicherung Sie auch ohne Einschränkungen aufnimmt.
Nehmen Sie Rabatte in Anspruch, achten Sie darauf, dass Sie die Auflagen auch mit Sicherheit einhalten können. Ansonsten müssen Sie bei einem Schaden mit einer Vertragsstrafe und / oder einer Beitragserhöhung rechnen.
Manchmal muss man nicht mal den Versicherer wechseln, um Geld zu sparen. Oft ergibt sich durch die Aktualisierung der Tarifmerkmale erhebliches Einsparpotential. Eventuell lohnt sich auch ein Wechsel in den aktuellsten Tarif Ihres Versicherers. Prüfen sollte man ebenfalls, ob auf eine Vollkaskoversicherung verzichtet und auf den Teilkaskoschutz reduziert werden kann. Im Zweifelsfall lohnt es sich, beide Varianten durchzurechnen. Wenn man bereits einen sehr hohen Schadensfreiheitsrabatt erfahren hat, kann eine Vollkaskoversicherung unter Umständen sogar günstiger oder nur geringfügig teurer als die Teilkaskoversicherung sein.
Kündigungstermin 30. November
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist jedes Jahr bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf möglich. Da die meisten Kfz-Versicherungsverträge am 31. Dezember enden, muss die Kündigung demnach spätestens am 30. November der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Beachten Sie bitte, dass hier das Eingangsdatum bei der Versicherung gilt und nicht das Datum des Poststempels.
Vor der Kündigung sollte außerdem sichergestellt sein, dass die neue Versicherung Sie auch nahtlos aufnimmt. Kündigen Sie Ihren Versicherungsschutz erst dann, wenn Sie eine Annahmeerklärung Ihres neuen Versicherer vorliegen haben. Eine Versicherung wird Ihren Antrag auf Voll- oder Teilkaskoversicherung eventuell ablehnen, wenn Sie von Ihrem alten Versicherer wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurden oder wenn Sie in den vergangenen 2 Jahren Versicherungsschäden gelten gemacht haben
Verschicken Sie das Kündigungsschreiben am besten mit Rückschein. So haben Sie eine Eingangsbestätigung der Kündigung. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Kündigungsbestätigung an
Wechsel auch nach dem 30. November möglich
Wer den Stichtag 30. November verpasst hat, kann auch danach noch kündigen. Hat Ihr Versicherer die Beitragssätze erhöht, besteht für Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch wenn die Beitragsbedingungen oder die Einstufungen in die Typ- und Regionalkassen geändert wurden, besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht.
In diesem Fall muss die Kündigung dem Versicherer 4 Wochen nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung vorliegen. Ansonsten gilt der Vertrag für ein weiteres Jahr.
Dr. Klein rät
Da sich die Tarife der Kfz-Versicherungen und die Typklasseneinstufungen der Versicherer jedes Jahr ändern, lohnt sich ständiges Vergleichen. Mit einem Wechsel können Sie bis zu 50% Ihrer bisherigen Prämie sparen! Dabei sollten Sie immer die vielen individuellen Tarif- und Rabattmerkmale beachten. Wie viel Geld Sie mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung sparen und welche Leistungen die Versicherer bieten, erfahren Sie schnell und unverbindlich bei Dr. Klein mit dem individuellen Vergleich.