Newsletter 2007 April
Fälle, in denen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gebraucht wird, gibt es viele. Stellen Sie sich z.B. vor, Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und es stellt sich heraus, dass es ein Unfallwagen ist. Oder Sie hatten mit Ihrem Wagen einen Unfall, bei denen die Haftung nicht eindeutig geklärt ist und die gegnerische Versicherung will den Schaden nur zum Teil zahlen.
Solche Streitigkeiten ziehen meistens hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach sich. Obwohl Sie genau wissen, dass Sie im Recht sind, müssen Sie trotzdem Ihr Recht einklagen. Wer jetzt keine Rechtschutzversicherung besitzt, bleibt auf den hohen Anwaltskosten womöglich selbst sitzen.
Zwar gehört die Rechtschutzversicherung nicht zu den notwendigen Versicherungen, da sie nicht wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung existenzbedrohende Risiken absichert, trotzdem ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Denn im Falle eines Falles übernimmt sie neben den Kosten des eigenen Anwalts auch die Gerichtskosten sowie - falls man den Prozess verliert - auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Ein eventuelles Bußgeld muss der Versicherte allerdings selbst zahlen.
Nicht nur für Autofahrer empfehlenswert
Die Verkehrs-Rechtschutzversicherung tritt genau dann ein, wenn ein Fehlverhalten im Straßenverkehr geahndet werden soll – egal, ob es sich um ein Gerichtsverfahren oder "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Unwichtig ist ebenfalls, in welcher Form Sie am Straßenverkehr teilgenommen haben: ob als Kfz-Fahrer, Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast.
Die Leistungen umfassen sowohl die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen als auch die Verteidigung in Strafverfahren sowie bei Führerschein-, Kfz- und Kfz-Steuer-Streitigkeiten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auf Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Mittelmeeranliegerstaaten. Viele Versicherungsgesellschaften leisten auch auf Madeira und den Kanarischen Inseln oder bieten weltweiten Versicherungsschutz. Welche Länder im Verkehrsrechtsschutz enthalten sind, kann man in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft herauslesen.
Sollte der Versicherte oder der Rechtsanwalt vor einem ausländischen Gericht aussagen müssen, übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch die anfallenden Reisekosten. Ebenso werden die Kosten für die Übersetzung der Unterlagen erstattet.
Guter Rat muss nicht teuer sein
Vor allem bei Verkehrsrechtsschutzversicherungen gilt: ein Vergleich der Leistungen und Beiträge lohnt sich. So sind bei einigen Versicherungsgesellschaften Verfahren wegen des Vorwurfs eines Halte- und Parkverbotes gedeckt, andere Versicherungen schließen diese Leistung aus. Sparen können Sie auch, wenn Sie die Fahrzeuge Ihrer Familienmitglieder mitversichern.
Wer seine Ansprüche geltend machen möchte, braucht dazu den Rat eines Spezialisten. Allerdings scheuen viele den Gang zum Anwalt oder wissen gar nicht, wie und wo sich ein guter Anwalt finden lässt. Eine Erstberatung per Telefon bietet beispielsweise die Concordia Versicherung an. Über eine gesonderte Telefonleitung bekommen Versicherte bequem von zu Hause Rechtsrat durch fachkundige und unabhängige Anwälte.
Dr. Klein rät
Kombinieren Sie Kfz-Haftpflicht und Verkehrsrechtsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient ausschließlich zur Befriedigung von berechtigten Ansprüchen und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Entstehen aber beispielsweise Schadenersatzforderungen, wird dies nur durch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gedeckt. Erst die Kombination aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ergibt also den optimalen Versicherungsschutz. Zwar ist der Verkehrsrechtschutz keine Garantie für einen erfolgreichen Gerichtsprozess – aber um die Kosten des Prozesses brauchen Sie sich dann zumindest keine Sorgen mehr zu machen.