Newsletter 2007 Juli
Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, geht davon aus, dass sein Inventar unter vollem Versicherungsschutz steht. Doch nicht automatisch ist bei allen Hausratversicherungen jeder Gegenstand ohne Einschränkungen abgesichert.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die komplette Wohnungseinrichtung unter den Versicherungsschutz fällt, also Möbel ebenso wie der Inhalt des Kleiderschranks oder die CD-Sammlung. Die Erstattung erfolgt im Schadensfall immer zum aktuellen Neuwert! Doch bereits hier kann es zu Einschränkungen kommen, nämlich dann, wenn ein Kunde unterversichert ist.
Als Faustregel gilt: eine Versicherungssumme von 600 - 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sollte bei Abschluss der Versicherung vereinbart werden. Ab diesem Wert verzichten die Versicherer auf die Unterversicherungsklausel und der Gesamtwert des Hausrats muss im Schadenfall nicht mehr detailliert nachgewiesen werden. Tritt der Schadensfall ein, so übernimmt die Hausratversicherung bei Unterversicherung den Schaden nur anteilig, selbst wenn die Schadenssumme unter der Gesamtversicherungssumme liegt.
Nicht immer zahlt die Hausratversicherung
Ein wichtiges Kriterium für die Versicherungswahl sind die unterschiedlichen Leistungszusagen der verschiedenen Anbieter. In der Vergangenheit wurde in Fällen grober Fahrlässigkeit fast immer die Leistung verweigert, doch jetzt gibt es einige Versicherer am Markt, die auch diesen Tatbestand in Ihren Leistungskatalog aufgenommen haben. Diese Versicherer leisten auch dann, wenn der Versicherte einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Als grob fahrlässig wird beispielsweise ein gekipptes Fenster angesehen, das beim Verlassen der Wohnung nicht verschlossen wird oder auch eine unbeaufsichtigt laufende Waschmaschine.
Weitere wichtige Leistungseinschlüssen die nicht jeder Versicherer anbietet sind z.B. Sengschäden, der Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem verschlossenen Kfz oder der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln vom versicherten Grundstück. Sofern hohe Werte in Form von Elektronikgeräten vorhanden sind, sollte man auch immer auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden achten.
Einen weiteren Unterschied innerhalb der Versicherungsprodukte machen die frei wählbaren Zusatzleistungen aus. So können Zusatzversicherungen für Fahrräder, Elementarschäden (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen) und zusätzliche Glasversicherungen abgeschlossen werden – doch wer bietet was an und wie wirkt sich die Zusatzversicherung auf den Preis aus?
Wie findet man die richtige Versicherung?
Wer nun aus dieser Produktvielfalt das richtige Paket für sich herausfinden möchte, sollte sorgfältig vergleichen. Entscheidend dafür ist, den eigenen Bedarf genau zu kennen. Ein Antiquitätensammler benötigt mit Sicherheit eine andere Hausratversicherung als ein Radsportler oder eine junge Familie mit Kindern.
Haben Sie Ihren eigenen Bedarf ermittelt, finden Sie auf der Dr. Klein Homepage schnell und problemlos die richtige Versicherung. Über eine einfache Eingabemaske gelangen Sie direkt zu einer Anbieterliste der für Sie in Frage kommenden Anbieter. Dort wählen Sie die für Sie interessantesten Versicherer aus und klicken dann auf den Button „Leistungsvergleich“. Eine Übersichtsseite stellte die von Ihnen gewählten Anbieter/Produkte nebeneinander und zeigt Ihnen auf, welchen Umfang die Versicherungspakte haben. So können Sie einfach und schnell das perfekt auf Sie zugeschnittene Angebot auswählen.
Dr. Klein rät
Unser Tipp: Mit dem Angebot „Ammerländer Classic2“ bietet die Ammerländer Versicherung nicht nur ein sehr günstiges Produkt an, diese Versicherung zahlt auch in Fällen grober Fahrlässigkeit.
Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, achten Sie darauf, dass Sie die Quittungen besonderer Wertsachen in einem Banksafe deponieren. Im Idealfall fügen Sie Fotografien der „Schätzchen“ hinzu. Sollten Sie Ihren Wohnsitz für mehr als 60 Tage verlassen, teilen Sie dies Ihrer Versicherung schriftlich mit, so ist der Versicherungsschutz auch für diesen Zeitraum gewährleistet.