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Tierhalterhaftpflicht Schadensfall - Wann hilft ihre Haftpflichtversicherung Hund & Pferd?  


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Versicherung: Warum eine Auslandsreise-Krankenversicherung so wichtig ist

Unverzichtbar für Urlauber: Eine Auslandsreisekranken-Versicherung garantiert Ihnen weltweiten Schutz rund um die Uhr zu einem günstigen Preis.

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Über Dr. Klein

Hier finden Sie alles, was Sie zur Tierhalterhaftpflicht wissen müssen. Noch mehr Antworten auf Fragen zur Tierhalter Haftpflicht Versicherung halten wir für Sie in unseren Tierhalterhaftpflicht online FAQ bereit.

Tipp des Monats Versicherung: Auslandsreise-Krankenversicherung

Für Urlauber ist sie ein absolutes Muss: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung im Ausland ebenso wie den Rücktransport nach Deutschland oder die Überführung im Todesfall. Weltweiten Schutz rund um die Uhr erhalten Sie bereits für wenige Euro.

 


Haftpflichtversicherung Hund, Pferd & Co.

Ob Hund, Pferd, Pony oder Esel: Verursacht Ihr Tier einen Schaden, sind sie nach Willen des Gesetzgebers dafür voll haftbar, und zwar in unbegrenzter Höhe sowohl mit Ihrem gegenwärtigen als auch mit Ihrem zukünftigen Vermögen. Lt. § 833 BGB gilt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“. Dabei ist es völlig egal, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Vor allem, wenn bei einem Personenschaden kann schnell auch einmal ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Doch auch kleinere Schäden stellen ein unnötiges finanzielles Risiko dar, gegen das Sie sich mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung absichern sollten.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht für Kleintiere nötig

Nicht jede Tierart muss im Rahmen einer eigenen Tierhalterhaftpflicht-Versicherung versichert werden. Haustiere wie Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen und ähnliches sind im Rahmen der gewöhnlichen Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert.
Auch für Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Geflügel und Bienen ist der Abschluss einer eigenen Tierhalterhaftpflichtversicherung nur dann erforderlich, wenn diese zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Ansonsten ist der Halter dieser Tiere durch die Privathaftpflichtversicherung versichert.
Für exotische Haustiere wie Schlangen, Affen, Leguane, Raubkatzen oder ähnliches müssen individuelle Vereinbarungen mit dem Versicherer getroffen werden.

Tierhalterhaftpflicht Schadensfall - was nun?
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Pflegekosten etc.)
    auf. Je nach Gesellschaft werden auch Mietsachschäden übernommen.

Außerdem kommt die Versicherung für Schäden auf, die durch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen entstehen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nicht bei Eigenschäden sowie bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.

zum Hundehalterhaftpflicht Vergleich
zum Pferdehalterhaftpflicht Vergleich

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter von Dr. Klein informieren wir Sie über aktuelle Themen rund um alle Versicherungen - lesen Sie mehr über Testergebnisse, neue Gesetzentwürfe oder vorteilhafte Angebote ...hier Probelesen


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