Newsletter 2007 - januar
Erbschafts- und Schenkungssteuerreform 2007
Als die Bundesrepublik im Aufbau war, wurde gesetzlich verankert, dass beim Vererben oder Verschenken von Immobilien nur ein geringer Anteil an Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer anfallen sollte. Dies sollte die Erben davor bewahren, Kredite aufnehmen zu müssen, um ihr Erbe antreten zu können. Zurzeit werden aus diesem Grund nur ca. 60 Prozent des Objektwertes im Fall einer Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie besteuert. Für 2007 soll sich das nun ändern.
Bereits im Jahr 2006 hat die Bundesregierung die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer beschlossen und für Januar 2007 wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 1 BvL 10/02) zu der Frage erwartet, ob die steuervergünstigte Schenkung oder Vererbung von Immobilien weiterhin Bestand hat. Tritt die geplante Änderung in Kraft, so wird die verschenkte oder vererbte Immobilie nach ihrem vollen Marktwert versteuert.
Für den Beschenkten oder Erben kann dies eine zusätzliche Belastung von mehreren Tausend Euro ausmachen. Aus diesem Grund nutzen derzeit viele Immobilienbesitzer den verbleibenden Zeitraum vor der Urteilsverkündung, um ihr Eigentum schon vorab an den späteren Erben abzutreten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstg_1974/gesamt.pdf
Energie sparen weiterhin staatlich gefördert
Eine positive Nachricht für all diejenigen, die eine Sanierung ihres Eigenheims planen, ist die Ausweitung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Dieses Förderprogramm ist Bestandteil der Förderinitiative „Wohnen, Umwelt und Wachstum“ und unterstützt energetische Sanierungen an Wohneigentum.
Bereits im Jahr 2006 wurden energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau entsprechend der Energiesparverordnung gefördert, sofern die Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt wurden. Für das Jahr 2007 wurden diese Fördermaßnahmen ausgeweitet: Neben zinsverbilligten Darlehen werden nun auch Investitionszuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuschüsse errechnet sich aus dem Erfolg der energetischen Sanierungen. Sollen Gebäude oder Wohneinheiten derart saniert werden, dass sie mehr als 30 Prozent unter den energetischen Anforderungen liegen, die heute an einen Neubau gestellt werden, so beträgt der maximale Zuschuss 17,5 Prozent (max. 8. 750 Euro pro Wohneinheit). Des Weiteren wurden die Programme zur Förderung erweitert und an aktuelle technische Entwicklungen angepasst.
Die so genannten „Maßnahmenpakete“, die bereits in der Vergangenheit gefördert wurden, werden weiterhin unterstützt. Wenn Sie beispielsweise Ihre Heizung und Ihre Fenster austauschen und zusätzlich eine Dämmung der Außenwände vornehmen, um die Energieemission Ihres Hauses zu verringern, können Sie eine Investitionsförderung beantragen.
Weitere Informationen zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm erhalten Sie über die KfW Förderbank oder das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Lassen auch Sie sich vom Marktanreizprogramm bezuschussen
Viele Bauherren denken über alternative Möglichkeiten zur energetischen Ausstattung ihres Hauses nach, da Rohstoffe wie Öl und Gas begrenzt sind. Andere möchten vielleicht einfach die Umwelt schonen. Das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle greift in beiden Fällen unterstützend ein. Wer sein Haus mit Solarkollektoren, Biomassekesseln oder Geotermie-Anlagen ausstattet oder umrüstet, kann über dieses Programm Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für diese Investitionen beantragen. Das von der Bundesregierung bereitgestellte Kapital beträgt nach der aktuellen Aufstockung 213 Millionen Euro. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die Investitionszuschüsse beantragbar.