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Newsletter 2011 - März

So sparen Sie sich die Abgeltungssteuer

Die im Jahr 2009 eingeführte Abgeltungssteuer birgt für Anleger einige Nachteile. Renditen aus Geldanlagen werden seitdem einheitlich besteuert. Ist der Freibetrag ausgeschöpft, kann das teuer werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Steuer umgehen können.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt durch die Banken einbehalten und abgeführt. Seit der Einführung im Januar 2009, wird jeder Kapitalertrag - der über den Sparer-Pauschbetrag (801€ für Singles) hinausgeht - pauschal mit 25% besteuert. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Insgesamt fallen damit 28,625% an. Alle Anleger werden gleich zur Kasse gebeten, das ist vorteilhaft für Steuerpflichtige ab einem Steuersatz von 25%. Anleger mit einem Steuersatz unter 25% sollen jedoch nicht benachteiligt werden. Sie können die zuviel einbehaltenen Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückfordern.

Bestandsschutz

Investitionen, die vor dem 01.01.2009 getätigt wurden, sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Fonds und Anlagen aus dieser Zeit, sollten Sie also möglichst beibehalten.

Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren fallen weg

Lagen vor 2009 zwischen An- und Verkauf von Wertpapieren mindestens 12 Monate, war der Gewinn steuerfrei. Zusätzlich waren Dividenden und steuerpflichtige Erträge durch das Halbeinkünfteverfahren nur zu 50% einkommenssteuerpflichtig. Beide Vorteile für Anleger sind inzwischen hinfällig. Allerdings wurden einige Formen der Geldanlage von der Abgeltungssteuer ausgenommen oder durch diese weniger benachteiligt. Diese Formen sind für Investoren besonders interessant.

Anlage in Lebensversicherung

Durch die Ummantelung einer Geldalage mit einer Lebensversicherung lassen sich Steuern sparen. Versicherungen werden nicht von der Abgeltungssteuer belastet. Erst am Ende der Laufzeit werden Erträge zu 50% versteuert.

Offene Immobilienfonds mit Auslandsanteil

Seit jeher gelten Immobilien im Ausland als geeignet, um Steuern zu sparen. Das gilt nun besonders - für offene Immobilienfonds gibt es nämlich weiterhin eine Spekulationsfrist. Die beträgt zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Frist, können Veräußerungsgewinne in Deutschland weiterhin steuerfrei ausgeschüttet werden. Aber auch Mieteinnahmen aus dem Ausland sind vor der Abgeltungssteuer geschützt.

Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds und Beteiligungen sind in der Regel nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Allerdings werden je nach Produkt verschiedene andere Steuern fällig (lesen Sie hier mehr über den Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds). Schiffsfonds beispielsweise unterliegen dem persönlichen Steuersatz des Privatanlegers. Da nur die Tonnagesteuer anfällt, sind hohe Renditen möglich.

Sparen mit Riester und Rürup

Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Riester Rente und Rürup Rente bietet eine weitere Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen. Einzahlungen und Zinsen werden in der Einzahlungsphase nicht besteuert. Erst bei der Auszahlung fallen Steuern an, allerdings wird hier weiterhin mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet. Der liegt – und das ist der entscheidende Vorteil – im Rentenalter meist weit unter dem aus Zeiten der Berufstätigkeit.

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