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Newsletter 2006 - Juli

Schufa

Was macht die Schufa?

Bereits 1927 wurde die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ gegründet. Banken und Händler können dort Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern abfragen und auch selbst Daten hinterlegen. Auf Knopfdruck stehen hier mehr als 300 Millionen Einzeldaten von über 60 Millionen Verbrauchern zur Verfügung.

Welche Daten speichert die Schufa?

Die Schufa speichert allgemeine Angaben zur Person wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschrift oder Anschriften. Neben diesen Identifizierungskennzeichen werden Informationen zu bisherigen kreditbedingten Geschäften hinterlegt. Enthalten sind damit Einträge über Kredit- und Leasingverträge und deren Laufzeit, Eröffnungen von Girokonten und die Ausgabe von Kreditkarten. Gespeichert werden aber auch Anfragen von Unternehmen oder Banken zu einer Person. Die Schufa speichert keine Informationen über das Einkommen, Depotwerte oder andere Vermögensverhältnisse.

Scoring?

In den vergangenen Jahren ist in der Wirtschaft der Bedarf nach so genannten Scoring-Systemen gestiegen, da es den Unternehmen heute nicht mehr ausreicht, sich lediglich über die Kreditwürdigkeit eines Kunden allgemein zu informieren. Das Scoring gibt die statistische Wahrscheinlichkeit dafür an, dass ein Kredit zurückgezahlt wird. In die Berechnung dieses Wertes gehen dann mikrogeografische Informationen ein, etwa die Scheidungsrate und die Arbeitslosenquote, die Lebenshaltungskosten oder die Bevölkerungsstruktur am Wohnort des Betroffenen. Auch die Schufa hat ein auf ihre Kundenbereiche (von der Direktbank bis zum Leasinganbieter) optimiertes eigenes Scoring-System entwickelt. Mit dem Hinweis auf das allgemeine Geschäftsgeheimnis behält das Unternehmen allerdings für sich, welche Informationen in die Berechnung seines Scorings eingehen.

Ihr gutes Recht: die Eigenauskunft

Aus dem Bundesdatenschutzgesetz erwächst Ihnen das Recht, sich darüber zu informieren, welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat. Derzeit noch im Pilotbetrieb befindet sich die Möglichkeit, die Daten direkt online unter schufa.de einzusehen. Wird dieser Service für Ihr Einzugsgebiet noch nicht angeboten, fordern Sie die Eigenauskunft postalisch an. In dieser Standardauskunft sind allerdings keine Scoring-Werte enthalten. Diese müssen gesondert angefragt werden.

Was tun bei falschen Daten?

Sind in der Eigenauskunft falsche Daten enthalten, ist die Schufa verpflichtet, diese zu korrigieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene dem Eintrag widerspricht und den Fehler nachweisen kann. Die Schufa ist dann dazu verpflichtet, die Korrektur an die Unternehmen zu leiten, denen Einblick in die Datensätze gewährt wurde.

Wann werden die Daten wieder gelöscht?

Für die Löschung der gespeicherten Daten gelten unterschiedliche Fristen. Anfragen von Unternehmen an die Schufa werden etwa nach 12 Monaten gelöscht. Kredite entfernt die Schufa binnen drei Jahren nach Rückzahlung, ebenso Eidesstattliche Versicherungen. Einträge zu Girokonten oder Kreditkarten werden entfernt, nachdem die Schufa über die Auflösung des Kontos benachrichtigt wird. Vollstreckungsbescheide oder andere titulierte Forderungen dagegen bleiben 30 Jahre in den Akten.

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