Datenschutz SCHUFA
Datenschutz wird bei der SCHUFA großgeschrieben
Die SCHUFA und ihre Vertragspartner unterliegen bei der Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz hat die SCHUFA ihre Arbeitsweise abgestimmt und so sichergestellt, dass Ihre Interessen bzw. die Interessen der Bürger gewahrt werden.
Datenschutz-Informationen bei Kreditinstituten
Ihr Kreditinstitut informiert Sie als Privatkunde darüber, welche Daten über Sie zu welchem Zweck von der SCHUFA gespeichert werden. Ihre Bank nennt Ihnen auch die Anschrift der für Sie zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle.
Die SCHUFA-Klausel
Als Kunde eines Kreditinstituts werden Sie gebeten, die sogenannte SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten der SCHUFA übermittelt und von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden dürfen.
Wenn Sie einen Kredit beantragen, sei es ein Ratenkredit oder auch eine Baufinanzierung, werden Sie unter anderem darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen über Sie gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich.
Fazit
Der Datenschutz wird bei der SCHUFA durch gesetzliche Vorgaben geregelt und mit offiziellen Behörden abgestimmt. Das heißt, Ihre Daten sind sicher. Trotzdem sollten Sie sich bewusst sein, welche Daten bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden. Über eine Eigenanfrage können Sie dies schnell ermitteln.

