Newsletter 2007 Oktober
Riesterrente – Kinderzulage eingeschlossen
Die Riesterrente wird als zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge bezeichnet und eignet sich vorzüglich für Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienst. Aber auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige und geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf Förderung. Für jeden Förderberechtigten zahlt der Staat eine Grundförderung in Höhe von 114 Euro jährlich (ab 2008: 154 Euro pro Jahr), die direkt dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben werden. Ganz besonders lohnend ist die Riesterförderung für Familien mit Kindern, da sie neben der staatlichen Grundförderung noch eine Kinderzulage erhalten (2007 138 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind/ ab 2008: 185 Euro jährlich).
Bei der Riesterrente werden während des aktiven Erwerbslebens Beiträge wahlweise in einen Fonds, eine private Rentenversicherung oder in einen Banksparplan eingezahlt. Privat geleistete Beiträge sind zusätzlich teilweise steuerlich absetzbar. Die staatliche Förderung wird nur gewährt, wenn der Einzahler inklusive der staatlichen Zulagen einen festgelegten Prozentsatz seines Bruttovorjahresgehaltes in einen Riester-Vertrag einzahlt (2007: 3 Prozent, ab: 2008: 4 Prozent – eine weitere Steigerung folgt nicht -). Über die Zulagen hinaus können die Einzahler eventuell noch Steuern sparen, da die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. Von der Steuerspar-Regelung profitieren insbesondere Besserverdienende ohne Kinder, da deren Zulagen geringer ausfallen. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Form der Förderung für den Vertragsinhaber günstiger ist. Weitere Vorteile der Riester-Rente sind: die Hartz IV-Sicherheit, da ein Riestervertrag nicht als Vermögen angerechnet wird; die Option der Vererbbarkeit an Ehepartner sowie die Möglichkeit, für den Kauf oder Bau des eigenen Heims einen maximalen Betrag von 50.000 Euro aus dem Altersvorsorgevertrag zu entleihen, ohne die staatliche Förderung zu beeinträchtigen.
Basisrente (Rürup Rente) – perfekt für Selbstständige
Die Rürup Rente ist die ideale Altersvorsorge für selbstständig Tätige und besser verdienende Angestellte mit einem hohen Steuersatz. Für Selbstständige ist die Rürup Rente sogar die einzig mögliche Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Bei der Rürup Rente zahlt der Sparer Beiträge in einen Rentenversicherungsvertrag ein. Die Basisrente wird vom Staat nicht über Zulagen bezuschusst, sondern über die besondere steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gefördert (ihr Ertrag resultiert allein aus ihrer Verzinsung.). Aktuell sind 64 Prozent der Beiträge (20.000,- für ledige / 40.00 Euro für verheiratete Vertragsnehmer) als zusätzliche Sonderausgaben absetzbar, bei einer jährlichen Steigerungsrate von 2 Prozent. Ab dem Jahr 2025 können somit die Beiträge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Aufgrund der Begrenzung der steuerfreien Beträge - die sowohl für die gesetzliche als auch die private Rentenversicherung gelten - ist die Basisrente besonders für Selbstständige interessant, da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Rürup Rente sowohl im Insolvenzfall als auch bei der Gewährung von Hartz-IV Leistungen geschützt ist und nicht als Vermögen angerechnet wird.
Dr. Klein rät
Eine private Altersvorsorge sollte heute jeder in Betracht ziehen. Und warum dabei auf staatliche Zuschüsse und Förderungen verzichten? Selbstständige können sich vorteilhaft über die Basisrente absichern, für alle anderen ist die Riesterrente das richtige Modell – und das Beste: wer jetzt einen Riestervertrag abschließt, kann sich die Riesterzulagen für das gesamte Jahr 2007 sichern! Weitere Informationen und Tarifvergleiche zu beiden Modellen finden Sie unter: Riesterrente oder Basisrente