- Welchen Versicherungsschutz genieße ich beim Rechtsschutz?
- Was für Kosten übernimmt der Rechtsschutz?
- Welche Rechtsangelegenheiten deckt der Rechtsschutz nicht ab?
- Wer gilt im Rechtsschutz als versicherte Person?
- Sind im Rechtsschutz mein Partner und Kind mitversichert?
- Was muss ich beim Rechtsschutz beachten, wenn ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehe?
- Welche Arten von Verkehrsrechtsschutz gibt es?
- Ich arbeite im Bereich öffentlicher Dienst und suche eine Rechtsschutzversicherung. Gibt es Vergünstigungen?
- Kann ich mir beim Rechtsschutz meinen Anwalt selbst aussuchen?
- Ich bin rechtschutzversichert. Besteht auch bei einem Urlaub im Ausland Versicherungsschutz?
Kann ich Rechtsschutz auch mit einem Wohnsitz im Ausland beanspruchen?“
Anton Jankowski, Saarbrücken
Nicole Brun,Dr. Klein
Nicole Brun, Expertin für Versicherung: Nein. Sobald Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland verlegen, haben Sie keinen Anspruch auf Rechtsschutz mehr.
Übermitteln Sie in einem solchen Fall bitte die Abmeldung des Einwohnermeldeamtes an Ihre Versicherung, damit der Vertrag umgehend aufgehoben werden kann.
- Wann ist der Versicherungsbeginn für meine Rechtsschutzversicherung?
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- Wozu brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
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