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Newsletter 2006 - Dezember

Ratenkredit ist nicht gleich Ratenkredit

Grundsätzlich kann man zwei verschiedene Modelle von Ratenkrediten unterscheiden. Zuerst der gängige Ratenkredit: Hier ist das Aussetzen der Ratentilgung nicht vorgesehen. Die zweite Möglichkeit bieten verschiedene neuartige Ratenkredit-Modelle, die in ihren Vertragsbestimmungen bereits die Möglichkeit zur Aussetzung der Rückzahlung vorgesehen haben.

Der gängige Ratenkredit

Bei einem normalen Ratenkredit ist es nicht vorgesehen, dass der Kreditnehmer mit der Tilgung der Raten aussetzt. Trotzdem ist diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen. Sollte der Fall eintreten, dass ein Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit dem Kreditgeber aufzunehmen. Zumeist besteht dann die Möglichkeit, zwischen zwei Optionen zu wählen. Entweder werden die Raten für einen festgelegten Zeitraum ausgesetzt oder aber auf ein niedrigeres Niveau herabgesenkt. In beiden Fällen verlängert sich allerdings die Laufzeit bis zu endgültigen Tilgung.

Die flexible Variante

Hier haben die Kreditgeber vorgesehen, dass die Tilgung ausgesetzt werden kann. Es ist allerdings wichtig, die Vertragsbestimmungen genau zu studieren, da zumeist der Zeitpunkt der Aussetzung, beziehungsweise die Häufigkeit des Aussetzens, genau fixiert ist.

Dr. Klein rät

Vor Aufnahme eines Kredites sollte überprüft werden, ob eine Rückzahlung nicht zur monatlichen Überbelastung werden kann. Ist schon vorab bekannt, dass es bei der Rückzahlung zu Engpässen kommen könnte, ist es ratsam, die Raten entsprechend niedrig zu halten und evtl. eine Kreditform zu wählen, die ein zwischenzeitliches Aussetzen der Ratenzahlungen vorsieht.
Sollte ein Kreditnehmer erst in der Vertragslaufzeit feststellen, dass es ihm nicht möglich ist, die Raten seines Kredites in angegebener Höhe zu tilgen, empfiehlt es sich, sofort den Kreditgeber zu informieren, um mit diesem eine einvernehmliche Lösung für das Problem zu finden.

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