Newsletter 2006 - Juni
Länger bestehende Berufsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder eines Unfalls hat fast immer zwangsläufig ein sinkendes Haushaltseinkommen zur Folge. Konnten die monatlichen Raten für einen Kredit bis dahin problemlos bedient werden, gelingt dies nun unter Umständen nur noch mit schmerzhaften Einsparungen. Stirbt der Kreditnehmer gar, sehen sich die Hinterbliebenen neben der emotionalen auch einer eventuellen hohen finanziellen Belastung ausgesetzt. Gegen diese Risiken können sich Kreditnehmer durch den Abschluss einer Restschuldversicherung absichern.
Wie funktioniert eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung (RSV) wird üblicherweise zusammen mit dem Kreditvertrag in Form einer Einmalprämie abgeschlossen. Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Versicherung die Weiterzahlung der monatlichen Raten. Im Todesfall des Kreditnehmers werden alle noch ausstehenden Raten auf einmal übernommen und der Kredit vollständig getilgt. Die Prämie der Versicherung wird mitfinanziert und ist daher in den monatlichen Raten des Kredits enthalten. Das Risiko des Arbeitsplatzverlusts wird üblicherweise von der Restschuldversicherung nicht mitgetragen.
Muss ich eine Restschuldversicherung abschließen?
Einige Kreditinstitute machen den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Bedingung der Kreditzusage. In diesem Fall muss die Prämienzahlung allerdings zwingend in der Angabe des effektiven Jahreszinses eingerechnet und ausgewiesen sein.
Bei Dr. Klein haben Sie die freie Wahl:
Ob Sie eine Restschuldversicherung abschließen wollen, ist allein Ihre Entscheidung!
Unsere Empfehlung
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist durchaus sinnvoll, denn länger andauernde Erkrankungen können schließlich jeden treffen. Insbesondere in Haushalten mit einem Alleinverdiener wird damit das Risiko hoher finanzieller Belastungen minimiert. Wer um seinen Arbeitsplatz fürchtet, sollte auf jeden Fall beim Abschluss einer Restschuldversicherung darauf achten, dass diese auch in einem solchen Fall die Zahlung der Raten übrnimmt.