Newsletter 2006 - Sep
Welche Laufzeit sollten Sie wählen?
Beim Abschluss Ihres Ratenkreditvertrages legen Sie gemeinsam mit Ihrer Bank die Laufzeit fest. Sie wird vor allem durch den Verwendungszweck des Geldes und Ihren persönlichen finanziellen Spielraum bestimmt. Dabei wird meist eine Laufzeit zwischen 12 und 84 Monaten vereinbart.
Achten Sie darauf, dass die Laufzeit die Nutzungsdauer des gekauften Gegenstandes nicht überschreitet und Sie so nicht in die Situation kommen, etwas abzubezahlen, was Sie schon nicht mehr nutzen können.
Raus aus der Zinsfalle
Sie haben einen Ratenkreditvertrag unterschrieben. Doch es ist noch lange nicht zu spät, wenn Sie merken, dass Sie bei einem viel zu teuren Anbieter abgeschlossen haben.
Im Gegensatz anderen Kreditformen haben Ratenkredite ein ordentliches Kündigungsrecht. Nach § 489 Abs. 1, Satz 2 BGB können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sobald er bereits sechs Monate oder länger besteht. Die Bearbeitungsgebühr, die in der Regel 1 bis 2 Prozent der Kreditsumme beträgt, ist jedoch in den meisten Fällen komplett zu zahlen und wird nicht auf die nun verkürzte Laufzeit herunter gebrochen. Durch diese gesetzliche Regelung sind Sie also nicht an die Laufzeit Ihres Ratenkreditvertrages gebunden und können nach sechs Monaten Vertragslaufzeit jederzeit kündigen.
Eine weitere Möglichkeit der Kündigung besteht allerdings auch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Finden Sie also kurzfristig einen günstigeren Anbieter, können Sie innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Dr. Klein rät
Rechnen Sie sich einfach einmal aus, ob sich eine Umfinanzierung Ihres Ratenkredites lohnt. Mit dem Umschuldungsrechner von DR. KLEIN bekommen Sie die Antwort.
Je länger die Laufzeit und je höher die Restschuld Ihres Vertrages noch sind, desto höher ist Ihr Sparpotenzial. Doch auch bei Verträgen mit einer Restlaufzeit von nur einem Jahr kann sich ein Anbieterwechsel noch lohnen.