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Newsletter 2006 - Aug

Preisvergleich zwischen Dispositions- und Ratenkredit

Teuer aber flexibel – der Dispositionskredit

Die Urlaubsreise hat ein größeres Loch in die Haushaltskasse gerissen als ursprünglich geplant war? Viele Verbraucher nehmen in diesen Tagen ihren eingeräumten Dispositionskredit in Anspruch. Mit einem „Dispo“ können Sie sich schnell und unkompliziert zusätzlich Geld beschaffen. Formalitäten sind nicht notwendig, es genügt das Geld vom Konto abzuheben.

Diese Flexibilität macht Dispo einfach und bequem. Wer durch Gehälter, Tantiemen oder eine saftige Steuerrückzahlung kurzfristig mit Mehreinnahmen rechnen darf, führt seinen Dispo schnell wieder zurück.

Einer der wesentlichen Vorteile eines Dispositionskredits: Sie zahlen die Zinsen nur für die tatsächlich von Ihnen in Anspruch genommene Summe.

Der Tipp von Dr. Klein

Bleiben die erwarteten Mehreinnahmen aus oder gelingt es aus anderen Gründen in den nächsten sechs Monaten nicht, den Kredit zurückzuführen, sollten Sie über die Ablösung des Dispositionskredits durch einen Ratenkredit nachdenken

Der Ratenkredit – günstiger, aber mit fester Laufzeit

Ein direkter Preisvergleich zwischen Dispositions- und Ratenkredit ist schwierig. Dies liegt daran, dass die Kosten für einen Dispositionskredit individuell ermittelt werden müssen, da Geldeingänge zur Reduzierung, Ausgaben zur Erhöhung beitragen.Generell sind die Zinssätze für Ratenkredite aber im Durchschnitt um 5 Prozentpunkte günstiger. Ein Nachteil des Ratenkredits: Die Zinsen werden für die bei Vertragsabschluss festgelegte Summe gezahlt. Mit den gleich bleibenden monatlichen Raten bezahlen Sie die Zinsen und tilgen das Darlehen. Beim Abschluss eines Ratenkredits sollte die monatliche Rate realistisch eingeschätzt werden und unter Umständen eher eine längere Laufzeit vereinbart werden.

Umfinanzieren – Geld sparen leicht gemacht

Sie sind der Ansicht, dass Sie für Ihren Ratenkredit zu viel bezahlen? Mit unserem Umschuldungsrechner können Sie selbst ermitteln, wie viel Geld Sie mit einem Kredit von Dr.Klein sparen.

Nach §489 BGB haben Sie das Recht, ein Darlehen, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ganz oder teilweise kündigen.

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