Newsletter 2006 - September
Aufspaltung in Basis- und Zusatztarif
Anfang 2008 soll das noch namenlose Gesetz in Kraft treten, wonach die heutige Kranken-Vollversicherung abgeschafft wird. Alle bestehenden und künftigen Verträge sollen in einen Basis- und einen Zusatztarif aufgespalten werden. Dies ermögliche den Kunden einen besseren Vergleich der jeweiligen Leistungen, heißt es in dem Schriftstück, welches die Reform auch mit der Notwendigkeit für zusätzlichen Wettbewerb unter den einzelnen PKV-Unternehmen begründet. Der Basistarif soll dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen und für alle freiwillig GKV-Versicherten und alle Privatversicherten zugänglich sein.
Annahmezwang und Verbot der Risikoprüfung
Nach dem Gesetzentwurf müssen alle privaten Krankenversicherer Anträge auf den Basistarif per Kontrahierungszwang annehmen. Eine Gesundheitsprüfung soll komplett wegfallen, denn niemand darf auf Grund von Gesundheitsrisiken oder hohen Alters abgelehnt werden. Um Privatversicherten den Wechsel zu einem neuen Anbieter zu erleichtern, soll fortan die Mitnahme der gebildeten Alterungsrückstellungen zu einem anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherer möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 47.250 Euro in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird.
Risikostrukturausgleich verhindert Ansammlung „schlechter Risiken“
Bislang gestaltet sich der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung sehr schwierig. Um zu verhindern, dass sich durch den künftig vereinfachten Versicherungswechsel zu viele „schlechte Risiken“ bei den einzelnen PKV-Anbietern ansammeln, soll auch in der Privaten Krankenversicherung ein Risikostrukturausgleich eingeführt werden. Unter „schlechten Risiken“ verstehen die Versicherungsgesellschaften jene Versicherte, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes, Geschlechts oder Alters ein höheres Risiko darstellen und deshalb höhere Kosten verursachen könnten. Überschreiten die Aufwendungen für den Basistarif mehr als 20 Prozent des Bruttoeinkommens, so kann der Versicherte bei einer von der Branche getragenen und finanzierten Stelle einen Beitragszuschuss beantragen. Diesen Finanzausgleich schafft die Regierung, um einer finanziellen Überbelastung der Privatversicherten vorzubeugen.
Vorteile der Privaten Krankenversicherung
Ein wesentlicher Vorteil der Privaten Krankenversicherung besteht darin, dass Sie Ihre Leistungen individuell vertraglich vereinbaren können und diese zudem noch dauerhaft garantiert sind. Hingegen können die pauschalen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung jederzeit geändert werden. Statistisch gesehen gibt es alle 2 Jahre ein Reformgesetz. Als Privatversicherter stehen Ihnen verschiedene Tarifmodelle zur Verfügung. Sie entscheiden, ob Sie bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus das Zimmer einzeln belegen oder mit mehreren Personen teilen möchten. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arzt, das Krankenhaus oder den Physiotherapeuten frei zu wählen. Sie bestimmen selbst, welche Leistungen Ihre Private Krankenversicherung bieten soll und in welcher Höhe.
Dr. Klein rät:
Durch die Gesetzesänderungen wird der Wechsel in die Private Krankenversicherung leichter und für viele zum ersten Mal möglich. Wählen Sie also Ihre individuellen Versicherungsleistungen, nutzen Sie die Vorteile eines Privatpatienten und sparen Sie zudem noch Geld. Informieren Sie sich schon jetzt und besuchen Sie unseren Tarifvergleich für die Private Krankenversicherung.