Newsletter 2011 - Oktober
Niedrige Bauzinsen locken - Wie komme ich aus meinem alten Kredit heraus?
Die nervenaufreibende Eurokrise hat auch eine gute Seite: Die Zinsen für eine Baufinanzierung sind weiterhin günstig, die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich vorerst von neuen Zinserhöhungen verabschiedet. Die massiven Finanzprobleme Griechenlands und anderer EU-Staaten sowie der Rückgang des Wirtschaftswachstums haben die Eurozone wieder stärker unter Druck gesetzt und dürfte die EZB davon abhalten, an der Zinsschraube zu drehen.
Tolle Finanzierungschancen – Welche Möglichkeiten zur Sonderkündigung bestehen?
Aus dem niedrigen Zinsniveau können Sie selbst dann einen Nutzen ziehen, wenn Sie vertraglich noch an ein Darlehen gebunden sind. Für die günstigeren Zinsen müssen Sie nur aus Ihrem alten Kredit aussteigen. Es gibt einige „Schlupflöcher“ aus Ihrer bisherigen Baufinanzierung, die Sie unbedingt kennen sollten. Grob werden zwei verschiedene Kündigungsmöglichkeiten während der Sollzinsbindung unterschieden:
Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren erlaubt den Ausstieg
Die erste Möglichkeit, aus dem laufenden Vertrag auszusteigen, finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch: §489 BGB handelt vom „Ordentlichen Kündigungsrecht des Darlehensnehmers“. Demnach haben die Kreditnehmer nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Stichtag für die Zehn-Jahres-Frist ist das Auszahlungsdatum der letzten Darlehenstranche, die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Finanzierungen mit einer Sollzinsbindung von mehr als zehn Jahren und ist kostenfrei.
Verhandeln Sie mit Ihrer Bank!
Als zweite Alternative können Sie versuchen, die Einwilligung Ihrer Bank zur Kündigung bei einem Darlehen bis zu einer Zinsbindung von zehn Jahren zu erhalten. Im Regelfall müssen Sie dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Prüfen Sie deshalb bis ins Detail, ob sich eine solche Maßnahme für Sie lohnt oder zu hohe Kosten entstehen. Übrigens: In dem Fall, dass sie während einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren Ihre Immobilie verkaufen (müssen), muss die finanzierende Bank Sie aus dem Darlehen entlassen, wird jedoch wieder eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Um sich genauer über die jeweilige Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren, müssen Sie genauer in das Vertragswerk des jeweiligen Anbieters schauen. Immerhin gibt es juristisch festgelegte Grenzen für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung: Sie darf nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen und sollte sich an erfolgten Gerichtsurteilen orientieren. Mit dem Vorfälligkeitsrechner von Dr. Klein können Sie übrigens eigene Berechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung vornehmen und so einen ersten Eindruck über deren voraussichtliche Höhe erhalten.
Ansonsten haben Sie gute Verhandlungschancen bei Ihrer Bank, wenn die Zinsen während der Laufzeit des Kredits stark zugenommen haben, und das Institut durch ihre Rückzahlung keine Zinseinbußen erleidet. Dies wird allerdings bei den momentan niedrigen Zinsen fast nie der Fall sein.
Das Forward Darlehen - eine willkommene Alternative
Ein Ausstieg aus der alten Baufinanzierung muss sich nicht zwangsläufig für Sie lohnen. Eine spannende Alternative – auch, wenn Sie nicht aus Ihrem bestehenden Vertrag herauskommen - wäre zum Beispiel ein Forward Darlehen.
Auf diese Weise können Sie sich eine Anschlussfinanzierung bis zu fünf Jahre im Voraus zu den günstigen Bauzinsen von heute sichern. Die Experten von Dr. Klein halten Ihr Wissen im Bereich Finanzierung stets auf dem neuesten Stand und beraten Sie gerne völlig kostenlos und unverbindlich zu diesem Thema.
