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Newsletter 2009 - Oktober

Die neuen Bankregeln

Millionenfach sind in den vergangenen Wochen dicke Briefumschläge in Deutschlands Briefkästen gelandet. Der Inhalt war stets der gleiche: eine Neufassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dahinter steckt eine EU-Richtlinie, die zum 31. Oktober 2009 in Kraft tritt und das Bankengeschäft, zum Beispiel Lastschriften, Überweisungen und Kartennutzung, völlig neu regelt. Die wichtigsten Änderungen:

Leichter Zahlen mit SEPA

Das neue so genannte SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) vereinfacht Zahlungen innerhalb des Euroraums. Wer beispielsweise ein Ferienhaus in Spanien hat, braucht künftig für die Abbuchung der dortigen Stromkosten kein spanisches Konto mehr. Die Lastschriften können auch vom heimischen Konto eingezogen werden. Genauso müssen Einkäufe bei einem niederländischen Online-Händler nicht mehr per Kreditkarte oder Rechnung bezahlt werden. Auch in diesem Fall sind Lastschriften möglich. Genossenschaftsbanken und viele Privatbanken starten SEPA schon jetzt. Bis spätestens November 2011 müssen alle Kreditinstitute das Verfahren einführen.

Einziger Nachteil von SEPA: Die Frist für Widersprüche verkürzt sich. Wer feststellt, dass von seinem Konto ein falscher Betrag per Lastschrift abgebucht wurde, muss künftig innerhalb von acht Wochen widersprechen. Bislang hatten Kunden dafür bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, das heißt nach Quartalsende, Zeit.

Die Banken werden schneller

Überweisungen innerhalb des Euroraums kommen künftig schneller beim Empfänger an. Bislang mussten Zahlungen in Deutschland bei Online-Überweisungen nach spätestens drei Geschäftstagen, bei der Papiervariante nach maximal vier Geschäftstagen gebucht sein. Diese Fristen müssen Banken nun auch bei Überweisungen in andere EU-Länder einhalten. Ab 2012 geht es noch schneller: Dann haben Banken europaweit nur noch einen bzw. zwei Geschäftstage Zeit.

Vorsicht vor Zahlendrehern!

Wegen der kürzeren Fristen buchen Banken künftig bei Überweisungen nur noch anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. Ob die Bankverbindung auch zum angegebenen Empfänger gehört, wird nicht mehr überprüft. Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Kunde.

Sie sollten also immer ganz genau hinschauen – zumal Überweisungsaufträge künftig nicht mehr widerrufen werden können, sobald sie in der Filiale oder den Computern der Bank gelandet sind. Auch bei sofort entdeckten Fehlern dürfen Banken sagen: Nichts geht mehr. Im Fall der Fälle bleibt Ihnen nur, auf die Kulanz Ihrer Bank zu hoffen oder selbst das Geld vom falschen Empfänger zurückzufordern.

Kartenverlust kostet

Kunden, die ihre Bankkarte verlieren, müssen künftig bis zu 150 Euro des Schadens selbst tragen – auch wenn sie nicht fahrlässig gehandelt und die Bank umgehend informiert haben. Nur wenn die Bank danach noch zulässt, dass Geld abgehoben wird, haftet sie. Bei grober Fahrlässigkeit, beispielweise wenn auf der Karte ein Zettel mit der zugehörigen Geheimzahl klebte, muss der Kunde für den gesamten Schaden aufkommen.

Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings angekündigt, auf diese „verschuldensunabhängige Mithaftung“ von Karteninhabern verzichten zu wollen. Ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank verrät Ihnen, wie es in Ihrem Falle aussieht.

Ähnliches wie für die Bankkartennutzung gilt künftig fürs Online-Banking. Auch bei Schäden, die durch einen Verlust der Transaktionsnummern entstehen, haften Kunden mit 150 Euro bzw. bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Ab Bekanntgabe des Verlusts haftet die Bank.

Weitere Neuerungen

Banken müssen künftig ihre Leistungen und die exakten Entgelte dafür in einem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekanntgeben, ebenso die Bearbeitungszeiten.

Die Bank zu wechseln wird einfacher. Altes und neues Kreditinstitut müssen innerhalb von sieben Geschäftstagen die Informationen über Daueraufträge austauschen. Einen gleichzeitigen Austausch über Lastschriften gibt es allerdings nicht, da die entsprechenden Daten nicht bei den Banken liegen.

Auch Kreditkartenunternehmen dürfen künftig Kredite mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewähren. Bisher war das Banken und Sparkassen vorbehalten.

Fazit

Die Änderungen bringen Bankkunden gleichermaßen Vorteile und Nachteile. Wie gut Sie als Kunde dastehen, hängt immer auch davon ab, bei welchem Institut Sie sind. Erkundigen Sie sich daher, wie die verschiedenen Banken die beschriebenen Fälle handhaben. Und finden Sie mit den Geldanlage-Vergleichen von Dr. Klein die passenden, günstigen Angebote – ob es nun ums Girokonto, um Tagesgeld oder Festgeld oder die Kreditkarte geht.