Newsletter 2009 - Juli
Die Finanzkrise hat unter Bankkunden für starke Verunsicherung gesorgt. Was passiert im Falle einer Bankenpleite mit Spareinlagen, was mit laufenden Krediten? Einlagen sind seit dem 1. Juli 2009 EU-weit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt – darüber wurde allenthalben informiert. Doch kaum jemand weiß, was es für Darlehensnehmer bedeutet, wenn eine Bank Insolvenz anmeldet.
Verträge bleiben gültig
Wie andere Verträge behalten Darlehensverträge auch dann ihre Gültigkeit, wenn ein Vertragspartner insolvent ist. Das heißt, die Kredite müssen weiter bedient werden wie bisher. Allerdings ändert sich meist das Konto, auf das die Tilgungsraten zu überweisen sind. Betroffene Kunden erhalten eine entsprechende Nachricht vom Insolvenzverwalter, der die Bankgeschäfte fortführt. So weit, so einfach.
Gesetzlicher Schutz bei Forderungsverkauf
Etwas komplizierter wird es, wenn im Zuge eines Insolvenzverfahrens Kreditforderungen auf ein anderes Unternehmen übergehen. So kann eine Bank ihre Forderungen an ein anderes Institut verkaufen – ohne Zustimmung der Darlehensnehmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Häufig verkaufen auch Finanzinstitute in gutem wirtschaftlichem Zustand Kreditforderungen, um andere Geschäfte zu refinanzieren oder ihre Bilanzen aufzubessern. Das kommt letztlich den Bankkunden in Form günstigerer Finanzierungskonditionen zugute. In jedem Fall sind Kreditnehmer durch das im August 2008 in Kraft getretene Risikobegrenzungsgesetz geschützt. Die wichtigsten Vorschriften: Banken müssen ihre Kunden vor der Unterzeichnung eines Darlehensvertrags darüber informieren, dass die Forderungen verkauft werden könnenKreditnehmer können mit ihrem Finanzinstitut vereinbaren, dass die Forderungen nicht verkauft werden dürfen. Dies ist jedoch nicht bei allen Banken möglich.
Verkauft eine Bank Forderungen, muss sie die betroffenen Kunden unverzüglich informieren – allerdings nur wenn sie die Darlehensverträge komplett aus der Hand gibt und nicht für den neuen Gläubiger den Kundenservice übernimmt.
Bei Immobilienkrediten müssen Finanzinstitute drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung mitteilen, ob sie das Vertragsverhältnis fortsetzen wollen. Wenn ja, müssen sie auf Kundenwunsch ein neues Zinsangebot vorlegen. Banken dürfen einen Kreditvertrag bei Zahlungsverzug nur dann kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei Raten und 2,5 Prozent des Darlehensnennbetrags im Rückstand ist. Ansonsten sind Kündigungen nur aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel wenn die finanzierte Immobilie an Wert verliert und der Kunde keine weitere Sicherheit bieten kann.
Sicherungsabreden, nach denen Grundschulden bei ordentlicher Zahlung der Kreditraten nicht verwertet werden dürfen, gelten uneingeschränkt auch für neue Gläubiger. Zwangsvollstreckungen aus Grundschulden bei Zahlungsverzug sind nur nach vorheriger Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Gut beraten zum passenden Kredit
Neue Gläubiger können nicht einfach grundlos Verträge kündigen und vorzeitige Rückzahlungen fordern. Sie sind, wie die Forderungsverkäufer, an die Verträge und das Gesetz gebunden. Nicht der geringste Grund also, vor einer Kreditaufnahme zurückzuschrecken und auf die Erfüllung von Wünschen zu verzichten. Greifen Sie aber nicht beim erstbesten Angebot zu, sondern lassen Sie sich gut beraten. Wir helfen Ihnen gern, die für Sie optimale Lösung zu finden – ob Ratenkredit oder Baufinanzierung.