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| Beleihungsauslauf |
| | 60 % |
| Zinsbindung | Sollzins | Eff. |
| 5 Jahre | 2.21 | 2.23 |
| 10 Jahre | 2.90 | 2.94 |
| 15 Jahre | 3.09 | 3.13 |
| 20 Jahre | 3.42 | 3.47 |
| 25 Jahre | 3.48 | 3.54 |
| 30 Jahre | 3.49 | 3.55 |
 *Stand:01.09.10 (freibleibend) 190.000 € Darlehensbetrag, eff. Jahreszins 2,23%.Sollzinsbindung 5J., Sollzins 2,21% (gebunden), 20460 € Zinskosten,1% Tilgung, 60% Beleihungswert. Annahmen
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Dr. Klein Newsletter, 30. Juni 2010 
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EC- und Kreditkarten sind praktisch und für viele die erste Wahl beim Bezahlen. Jedoch passiert es immer mal wieder, dass Betrüger die Kartendaten ausspionieren oder der Chip auf der Kreditkarte streikt. Erfahren Sie, was Sie in diesen Fällen tun können.
 Wenn das Plastikgeld streikt Erinnern Sie sich noch an den Januar dieses Jahres? Damals verweigerten Millionen von EC-Karten die Zahlung – Kunden, die nicht genug Bargeld dabei hatten, konnten die gewünschte Ware nicht kaufen. Grund war ein technischer Fehler: Der Chip auf der Karte konnte die Jahreszahl 2010 nicht verarbeiten.
Diese Panne war und ist beileibe kein Einzelfall – Störungen oder Ausfälle von EC- oder Kreditkarten kann es immer mal wieder geben. Doch was kann man tun, wenn die Plastikkarte streikt? Zuallererst sollten Sie Ihrer Bank Bescheid sagen. Können Sie noch Geld abheben, nehmen Sie diesmal etwas mehr als Notreserve mit. Geld können Sie übrigens – sofern Sie Filialkunde sind - auch mit fehlerhafter EC-Karte am Schalter abheben. Planen Sie, ins Ausland zu fahren, nehmen Sie zusätzlich zur Kreditkarte auch Reiseschecks mit.
 Was tun bei Kreditkartenbetrug? Entdeckt man auf seiner Kreditkartenabrechnung oder seinem Girokontoauszug nicht nachvollziehbare Abbuchungen, ist der Schreck erst einmal groß. Jetzt heißt es schnell sein und gleich die Bank informieren, damit die Karte gesperrt werden kann. Eventuell können unrechtmäßige Abbuchungen noch zurückgenommen werden. Bis zur Sperrung der Karte haften Sie für den Missbrauch Ihrer Karte bis zu einer Höhe von 150 Euro. Ob Ihre Bank eventuell auf diesen Selbstbehalt verzichtet, können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
Anders verhält es sich, wenn Geld vom Automaten abgehoben wurde. Dann liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Wurde das Geld aus dem Ausland abgehoben oder wurden mehrere Bankkunden geschädigt, ist der Missbrauch ziemlich leicht zu beweisen. Haben Sie allerdings Ihre PIN mit Ihrer Kreditkarte zusammen aufbewahrt, kann die Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.
Auch wenn Sie Ihre Kreditkarte verloren haben, müssen Sie Ihre Karte sofort sperren lassen. Informieren Sie am besten unverzüglich Ihre Bank oder wenden Sie sich an den internationalen Sperr-Notruf (00 49) 116 116. Haben Sie nicht grob fahrlässig gehandelt, beträgt die Haftung für Sie höchstens 50 Euro. Für alle Schäden nach der Sperrung haftet die Bank.  Sicherheitstipps für Ihre EC- und Kreditkarte Damit es möglichst gar nicht erst zu einem Schaden kommt, hilft es oft schon, ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Wir haben deshalb für Sie eine Checkliste mit Tipps erstellt. Gehen Sie auf Nummer sicher und drucken Sie sich diese am besten gleich aus. 
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