Newsletter 2008 - Oktober
Gute Nachrichten für Eltern, die für eine selbst genutzte Immobilie noch die Eigenheimzulage erhalten: Die Kinderzulage wird weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Damit bleibt die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr unberücksichtigt.
Bauherren und Immobilienkäufer konnten bis 2005 eine Förderung für die eigenen vier Wände beantragen – die Eigenheimzulage. Diese besteht aus einer Grundförderung von 1 Prozent der Anschaffungskosten (max. 1.250 €/Jahr) und einer Zulage für alle Kinder mit Kindergeldanspruch in Höhe von 800 €. Der Förderzeitraum beträgt 8 Jahre.
Anfang 2007 wurde das Alter für den Kindergeldbezug von 27 auf 25 Jahre gesenkt, dies sollte ursprünglich auch für die Gewährung der Eigenheimzulage gelten. Das Jahressteuergesetz 2009 sieht nun vor, diese Regelung für die Eigenheimzulage unberücksichtigt zu lassen und die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr weiter zu gewähren.
Voraussetzung ist, dass die Sprösslinge sich noch in der Ausbildung befinden und höchstens Einkünfte von 7.680 € jährlich haben. Einkünfte über dieser Grenze können durch Werbungskosten, die für die Ausbildung anfallen, gemindert werden. So sind beispielsweise Arbeitsmittel, Fachbücher, Fahrtkosten und Wochenendheimfahrten steuerlich absetzbar.