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Newsletter 2008 -Oktober

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Ratenkäufe, Miet- und Handyverträge oder auch der Versandhandel – in der Regel holen sich die Anbieter eine Bonitätsauskunft über den Kunden. Doch warum der Kauf auf Kredit vielleicht nicht gewährt wird, ist für den Kunden nicht immer ersichtlich. Mit einem neuen Gesetzentwurf soll mehr Transparenz geschaffen werden ...

Scoring – so wird die Kreditwürdigkeit ermittelt

Unter Scoring versteht man ein Verfahren, bei dem auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren eine Prognose erstellt wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde seinen Kredit vertragsgemäß zurückzahlt. Zur Erstellung dieser Prognose werden verschiedene Kriterien (Adresse, Alter, Beruf, Familienstand, etc.) herangezogen. Scorings erstellen Wirtschafts-Auskunfteien wie die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung).
In die Kritik geraten ist das Scoringverfahren, da es in der Regel für den Verbraucher intransparent und nur schwer nachvollziehbar ist.

Das soll sich ab 2010 ändern

Nun liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, dessen Ziel es ist, die genannte Intransparenz der Scoringverfahren zu mindern und eine höhere Rechtssicherheit zu schaffen. Für die Transparenz ist eine Stärkung der Informations- und Auskunftsrechte vorgesehen. Mehr Rechtssicherheit soll durch die Einführung spezieller Erlaubnistatbestände für bestimmte Datenverarbeitungen erreicht werden. 

Der Gesetzentwurf betrifft die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, das insbesondere um die Paragraphen §28a (Datenübermittlung an die Auskunfteien) + §28b (Scoring) ergänzt werden soll. Damit wird ein gesetzlicher Rahmen sowohl für Datenübermittlung als auch die Scoringverfahren geschaffen. Des Weiteren wurde das Thema Auskunft an die Betroffenen im Gesetz vertieft: Kurz gefasst soll dem Kunden auf Anfrage Einblick in seine Scorewerte und deren Zustandekommen gewährt werden.

Kritik der Verbraucherschützer

Die Verbraucherschützer haben den Regierungsentwurf als nicht ausreichend bezeichnet. Speziell die im Laufe der Beratung vorgenommenen Änderungen in Hinblick auf Offenlegung der Scoring-Verfahren, die nun laut Verbraucherzentrale „schwammigen Formulierungen“ gewichen seien, fanden das Missfallen der Verbraucherschützer. Ebenfalls keinen Beifall fand der Aspekt, dass die Anwendungsbereiche der Scoringverfahren nach diesem Gesetzentwurf nicht beschränkt werden. Positiv hingegen wurde aufgenommen, dass künftig mehrere Kreditauskünfte keine Verschlechterung des Scorewertes zur Folge haben sollen sowie die Möglichkeit, einmal pro Jahr kostenfrei eine Selbstauskunft einholen zu können.

Tipps vom Finanzexperten:

Bereits heute ist es möglich, ohne eine Verschlechterung des eigenen Scorewertes mehrere Kreditauskünfte einzuholen. Möchten Sie nur einen Kreditvergleich und noch kein Kreditangebot einholen, so informieren Sie den zuständigen Sachbearbeiter, nur eine „Anfrage Kreditkonditionen“ oder „Anfrage Hypothekenkreditkonditionen“ bei der Schufa zu vermerken – dies schützt vor der Verschlechterung Ihres Scorewertes.