Newsletter 2008 Juni
In vielen Regionen Deutschlands kam es nach der ersten Hitzeperiode zu heftigen Gewittern mit Hagel und starken Regenfällen. Dabei liefen Keller voll und Hagelkörner verursachten Schäden an Autos und Gebäuden. Weitere Unwetter werden in der warmen Jahreszeit wahrscheinlich nicht ausbleiben. Aber welche Versicherung kommt für die Schäden auf?
Bei Hagelschäden reguliert in der Regel die Wohngebäudeversicherung den Schaden, z.B. wenn Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt dann durch das beschädigte Fenster Wasser/Regen ein und Einrichtungsgegenstände werden beschädigt, leistet Ihre Hausratversicherung. Bei Hagelschäden an Ihrem PKW übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.
Was passiert bei Überschwemmungsschäden, die in Ihrem Haus oder der Wohnung auftreten? Diese können mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung versichert werden, die neben der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Bei Überschwemmungsschäden am Auto ist wieder die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig.
Hinweise zum Schutz vor Überschwemmungsschäden gibt der Flyer "Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser" vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Für Sturmschäden kommen in der Regel die Gebäude-, Hausrat- und jeweilige Kaskoversicherung auf. Sturm herrscht ab Windstärke 8 (laut Versicherungsmusterbedingungen). Schäden am Gebäude ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wurden das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, dann sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert: und zwar durch die Hausratversicherung. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind ebenfalls versichert.
Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Sturmschäden, die am Auto entstehen, sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, sondern auch Beschädigungen, die durch umher fliegende Gegenstände, z. B. Ziegel oder Äste, angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte dabei nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Und ganz wichtig: Betroffene sollten die Schäden dokumentieren, also beispielsweise Fotos anfertigen, sich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und den Schaden melden.