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Newsletter 2010 - Dezember

Stichtag verpasst? So können Sie Ihre Kfz-Versicherung trotzdem wechseln

Sonderkündigungsrecht sei Dank, dass eine Autoversicherung auch außerordentlich gekündigt werden kann. Unter welchen Umständen Sie nach dem 30. November noch Ihre Kfz- Versicherung wechseln können, erklären wir Ihnen hier.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Der häufigste Grund für eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist eine Beitragserhöhung des Versicherers. Nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung über eine Zunahme Ihrer Beiträge haben Sie einen Monat Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen. Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Sie erst nach dem 30. November über eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge informiert werden. Viele Versicherer versenden Ihre Beitragsrechnungen absichtlich erst nach der regulären Kündigungsfrist. Ihr Recht auf Sonderkündigung besteht trotzdem.

Im Schadensfall Recht auf Sonderkündigung

Sind Sie mit Ihrem Auto an einem Unfall beteiligt, steht es sowohl Ihnen als auch Ihrer Autoversicherung zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Frist hierfür beträgt vier Wochen. Meistens nutzen die Versicherungsnehmer den Versicherungswechsel, um damit einer Höherstufung der Schadensklasse zu entgehen. Davon ist in der Regel abzuraten, weil man mit Vorschäden nur schwer eine neue Versicherung findet. Sie sollten von Ihrem Recht auf Sonderkündigung daher nur Gebrauch machen, wenn Sie bereits die Zusage eines neuen Versicherers erhalten haben.

Fahrzeugwechsel – Versicherungswechsel

Wenn Sie ein neues Auto anmelden, können Sie ohne Weiteres eine andere Kfz-Versicherung wählen. Zu jeder Zeit, ohne Kündigungsfrist. Denn mit dem Abmelden des alten Autos endet auch der bestehende Vertrag; für welche Versicherung Sie sich danach entscheiden, bleibt allein Ihnen überlassen.

Bedingtes Kündigungsrecht bei neuer Regional- oder Typklasse

Wird Ihr Fahrzeug aufgrund gestiegener Schadensmeldungen in Ihrem Zulassungsbereich in eine neue Regionalklasse umgestuft, haben Sie das Recht, Ihre Autoversicherung auch nach dem 30. November zu wechseln. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht, wenn Sie durch einen Umzug in eine ungünstige Regionalklasse „rutschen“. Bei der Neueinstufung Ihres Autos in eine andere Typklasse können Sie ebenfalls aus Ihrem Vertrag aussteigen. Voraussetzung: Die Änderung der Typklasse führt zu höheren Beiträgen für Sie.

Außerordentliche Kündigung bei verdeckter Beitragserhöhung

Auch wenn Sie aufgrund unfallfreier Fahrt in eine niedrigere SF-Klasse gestuft werden und ihr Versicherungsbeitrag dadurch sinkt, können sich in Ihrem Vertrag Tariferhöhungen in Form einer veränderten Typ- oder Regionalklasse verstecken. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Versicherungsanbieter zu wechseln – auch wenn die Versicherungsprämie trotz der versteckten Erhöhung niedriger ist als zuvor.

Prüfen und handeln!

Sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen und den Termin zur ordentlichen Kündigung versäumt haben, können Sie anhand der aufgeführten Umstände prüfen, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Wenn dem so ist, sollten Sie schnellstmöglich einen Versicherungsvergleich durchführen. In unserem Tarifrechner können Sie schnell besonders günstige Versicherungen für Ihr Auto finden und anschließend zu dem Anbieter Ihrer Wahl wechseln. Die Kündigung Ihrer bisherigen Autoversicherung können Sie ganz einfach mit unserem vorgefertigten Kündigungsformular vornehmen. Einfach ausdrucken, ausfüllen, abschicken. Und schon ist der Versicherungswechsel auch nach dem 30. November vollbracht.

Zinsentwicklung

Mit unserem Baufinanzierungsindex (BIX) können Sie schnell den aktuellen Zinstrend erkennen.

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