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Newsletter 2009 - November

Das müssen Sie im Schadensfall tun

Bei einem Autounfall ist der Schock groß. Jetzt kommt es darauf an, dass Sie die Nerven behalten und das Richtige tun. Schließlich wollen Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. Hier unsere Checkliste für den Fall der Fälle:

1. Unfallstelle absichern

Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck 100 Meter vor der Unfallstelle auf.

2. Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen

Wenn nötig, leisten Sie erste Hilfe. Bei hohem Sachschaden, Verletzten, Einigungsproblemen oder Fahrerflucht sollten Sie die Polizei (110) und/oder die Feuerwehr (112) rufen. Einen eindeutigen Bagatellschaden reguliert die Versicherung auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme, aber im Zweifelsfall sollten Sie die Polizei verständigen.

3. Beweise sichern

Machen Sie Fotos, wenn möglich (Tipp: Einmalkamera im Auto aufbewahren), oder erstellen Sie eine Unfallskizze. Markieren Sie die Stellung der Fahrzeuge mit der Kreide aus Ihrem Verbandkasten.

4. Verkehrsfluss wiederherstellen

Bei kleineren Schäden sollten Sie die Unfallstelle so schnell wie möglich räumen.

5. Wichtige Daten notieren

Schreiben Sie sich für die Schadenmeldung bei der Versicherung Folgendes auf:

 

  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallgegners

  • Name und Anschrift des Unfallgegners (Tipp: Lassen Sie sich Führerschein oder Ausweis zeigen)

  • Name der Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners

  • Ort, Datum und Zeit des Unfalls

  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen

6. Unfallprotokoll erstellen

Halten Sie den Unfallhergang schriftlich fest und lassen Sie das Protokoll von allen Beteiligten unterschreiben. Einen Protokollvordruck erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

7. Schuldanerkenntnis vermeiden

Räumen Sie unter keinen Umständen vorzeitig eine eigene Schuld am Unfall ein. Sie würden damit Ihren Versicherungsschutz riskieren.

8. Versicherungen informieren

Unterrichten Sie Ihre Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall, am besten mit dem „Europäischen Unfallbericht“, der Ihren Vertragsunterlagen beiliegt.

Auch Ihr Unfallgegner wird den Unfall seiner Versicherung melden, aber Sie müssen nicht darauf warten. Sie können sich direkt dorthin wenden und Schadenersatz fordern. Konnte oder wollte Ihr Unfallgegner Ihnen seine Assekuranz nicht nennen, erfragen Sie sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter Tel. 01 80/2 50 26.

Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, sollten Sie über Ihre Werkstatt oder bei der gegnerischen Versicherung eine Reparaturkostenübernahme-Erklärung anfordern. Liegt diese der Werkstatt vor, rechnet die Versicherung direkt mit der Werkstatt ab.