Newsletter 2009 - November
Für jedes unfallfreie Jahr wird ein Autofahrer von seiner Versicherung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Das heißt: Sein Beitragssatz sinkt. Passiert ein Unfall, ist dieser Vorteil jedoch wieder dahin. Der Fahrer wird um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und muss mit einem Mal womöglich hunderte Euro mehr zahlen als zuvor. Bis er den Stand vor dem Unfall wieder erreicht, dauert es viele unfallfreie Jahre. Doch es gibt Mittel und Wege, sich diesen Ärger zu ersparen.
Der Rabattretter
Wer schon längere Zeit unfallfrei fährt, kann von einem Rabattretter profitieren: einer Klausel im Versicherungsvertrag, die besagt, dass der Fahrer im Schadensfall zwar in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird, der Beitragssatz aber unverändert bleibt. Ein Rabattretter kostet nichts extra, allerdings bieten die meisten Assekuranzen ihn erst ab Schadenfreiheitsklasse 25 an. Das heißt: Es gibt ihn nur für alte Hasen, die seit mindestens 25 Jahren unfallfrei unterwegs sind.
Der Rabattschutz
Für bestimmte Tarife ist auch ein Rabattschutz erhältlich, der mehr bewirkt als ein Rabattretter: Im Schadensfall bleibt der Beitragssatz gleich, und der Fahrer wird nicht in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Bei einigen Versicherungen ist ein Schaden pro Kalenderjahr frei, bei anderen sind es insgesamt drei Schäden. Bedingung für einen Rabattschutz ist mindestens Schadenfreiheitsklasse 4, er ist also auch für jüngere Fahrer zu haben. Dafür kostet er extra, beispielsweise 15 Prozent Aufschlag auf den Beitrag.
Rabattretter wie Rabattschutz gelten allerdings nur so lange, wie der Fahrer bei seiner Versicherung bleibt. Bei einem Wechsel wird die Schadenfreiheitsklasse unter Berücksichtigung aller Schäden weitergegeben, das heißt, der Fahrer wird von der neuen Versicherung zurückgestuft.