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Newsletter 2008 November

Dr. Klein Serie zur Altersvorsorge: Teil 1 Riester...

Die Renten sind sicher, sagte der einstige Finanzminister Norbert Blüm und wird damit wohl auch erst einmal recht behalten. Wie hoch die Rente einmal sein wird, wurde mit dieser Aussage nicht festgelegt. Doch die Tendenz ist eindeutig: immer weniger Arbeitnehmer zahlen für immer mehr Rentner, denn die Lebenswartung ist in den letzten Jahrzehnten deutlich angestiegen.

Mit der Dr. Klein-Reihe zur Altersvorsorge zeigen wir Ihnen attraktive Möglichkeiten, wie Sie mit geringem Aufwand staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile nutzen können. In dem ersten Teil unserer Serie widmen wir uns der nach Walter Riester benannten privaten Rentenversicherung, der Riester-Rente, die nach der Rentenreform 2001 eingeführt wurde.

Was ist die Riester-Rente?

Ganz nüchtern betrachtet ist die Riester-Rente eine vom Staat durch Zulagen und Sonderabschreibungsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente, deren Förderung durch das Altersvermögensgesetz eingeführt und im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, dazu pfändungs- und Hartz-IV-sicher.

Wer kann riestern und welche Zulagen gibt es?

Riestern kann jeder, der zu dem Kreis der zulagenberechtigten Personen gehört. Dies ist vom Grundsatz her jeder, der nach §10a Einkommensteuergesetz der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Eine Übersicht über den zulagenberechtigten und den nicht zulageberechtigten Personenkreis haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Die Förderung der Riester-Rente teilt sich in zwei Komponenten auf, der Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. SGB und dem Sonderausgabenabzug nach §10a EStG. Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen, was bedeutet, dass sich Riester-Verträge für Personen mit Kindern weitaus mehr lohnen, da die Kinderzulage den Verträgen gut geschrieben werden.

Jahr

Grundzulage Ledige

Grundzulage Verheiratete

Kinderzulage

2006/2007

114 €

228 €

138 €

2008

154 €

308 €

185 € (300 €)


Die Zulagen kommen den Verträge zugute und fließen anders als eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug nicht direkt dem Sparer zu. Die Grundzulage für Verheiratete muss auf zwei Verträge gleichermaßen verteilt werden. Ein Anspruch auf Kinderzulage entsteht jeweils für ein Kind, wenn für dieses im Kalenderjahr mindestens ein Monat Kindergeld bezogen wurde. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, gilt eine Kinderzulage von 300 Euro.

Wie hoch ist die Mindesteigenleistung, um die volle Zulage zu erhalten?

Um die volle Zulage für einen Riester-Vertrag zu erhalten, hat der Gesetzgeber einen Mindestbeitrag eingeführt, welcher abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres ist. Wird dieser nicht voll entrichtet, wird die Zulage nur anteilig ausgezahlt.

erforderlicher Mindestbeitrag

höchstens jedoch

ab 2002

1 %

525 €

ab 2004

2 %

1.050 €

ab 2006

3 %

1.575 €

ab 2008

4 %

2.100 €

 

Der Gesetzgeber hat bei Einführung der Riester-Rente Wert auf Eigenleistung gelegt und deshalb einen Sockelbeitrag festgelegt. Dieser liegt für Riesterverträge ab 2008 bei 60 Euro. Ist der Sockelbeitrag unterschritten, gibt es keine Zulage. Dies gilt nicht für Verträge von mittelbar förderberechtigten Eheleuten. Hier können reine Zulagenverträge abgeschlossen werden, wenn der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner den Mindestbeitrag einzahlt.

Bonus für Berufseinsteiger

Im Zuge der Gesetzesänderungen 2008 wurde neben dem sogenannten Wohn-Riester auch ein Bonus für junge Riester-Sparer eingeführt. Demnach erhalten diese im ersten Jahr einen Bonus von 200 Euro. Das gilt nur, wenn zum 1. Januar des Jahres, indem der Vertrag geschlossen wird, das 25. Lebensjahr nicht vollendet wurde und die Person unmittelbar förderberechtigt ist.

Da es diesen Bonus erst seit dem 1. Januar 2008 gibt, gehen alle, die im Jahr 1982 oder früher geboren sind, leer aus. Der Bonus wird automatisch als erhöhte Grundzulage gutgeschrieben und bei gekürzter Grundzulage auch nur anteilig gezahlt.

Nutzen auch Sie die Vorteile der Riester-Rente

Die Zahl der abgeschlossenen Riester-Renten-Versicherungen wuchs bis in dieses Jahr auf über 11 Millionen Verträge.

Riestern Sie mit und sichern Sie sich Ihre Zulagen. Fordern Sie ein unverbindliches und kostenfreies Angebot an. So sichern Sie Ihre Rente.