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Newsletter 2009 - Oktober

Die Riester-Rente wird europatauglich

Die Erfolgsgeschichte der Riester-Rente ist beeindruckend. Seit der Einführung der staatlich geförderten Altersvorsorge im Januar 2002 haben bereits mehr als 12,5 Millionen Bundesbürger einen Vertrag abgeschlossen. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Straßburg das Riester-Gesetz auf seine Europatauglichkeit geprüft. Ergebnis: Auch Grenzgänger, „Mallorca-Renter“ und viele andere, die bislang leer ausgingen, haben Anspruch auf Riester-Förderung.

So urteilte der EuGH

Folgende Gruppen konnten bislang nicht von Riester-Förderung profitieren:

  • Grenzgänger, also Menschen, die in der Bundesrepublik arbeiten, aber in einem der EU angehörenden Nachbarstaat leben und Steuern zahlen

  • Käufer und Besitzer von Immobilien im EU-Ausland

  • Deutsche mit Altersruhesitz in einem anderen EU-Staat

  • EU-Ausländer, die nach einer Berufstätigkeit in der Bundesrepublik in ihre Heimat zurückkehren

Wer sein Haus nicht in Berchtesgaden, sondern in Salzburg bauen wollte, erhielt keine Wohn-Riester-Förderung. Rentner, die sich für einen Lebensabend im warmen Süden entschieden, mussten gewährte Förderung zurückzahlen. Diese Einschränkungen seien mit dem „europäischen Gedanken“ nicht vereinbar und daher nichtig, so der EuGH in seinem Urteil vom 10. September 2009.

Die Urteilsbegründung

Die Riester-Förderung sei als Anreiz für Arbeitnehmer geschaffen worden, sich eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Sie sei als Vergünstigung an eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit gekoppelt. Werde eine solche Vergünstigung, wie die Riester-Rente, aus sozialen Gründen gewährt, habe auch jeder in Deutschland tätige Bürger eines anderen EU-Staates Anspruch auf die Förderung.

Zudem gebe es, so die Straßburger Richter weiter, in der EU das Recht auf die freie Wahl des eigenen Wohnsitzes. Dieses werde unzulässig eingeschränkt, wenn die Riester-Förderung bei all jenen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben, wegfalle. Eine gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung bereits gewährter Förderung sei diskriminierend, weil Betroffene dadurch vor einem Umzug in ein anderes EU-Land abgeschreckt werden könnten.

Die Chance nutzen

Die Bundesregierung muss nun den Richterspruch zügig in deutsches Recht umsetzen und die Riester-Förderung auf die genannten Gruppen ausweiten. Viele Menschen werden davon profitieren. So gibt es derzeit schätzungsweise rund 67.000 Grenzgänger. Die Zahl der deutschen Rentner, die es ins EU-Ausland zog, lag allein im Jahr 2008 bei knapp 190.000.

Sie gehören zu den Glücklichen oder haben ohnehin Anspruch auf Riester-Förderung und möchten mehr über die Riester-Rente erfahren? Unser Ratgeber lässt keine Frage offen. Unsere Experten rechnen gern für Sie aus, wie viel Förderung drin ist, und ermitteln den für Sie günstigen Riester-Anbieter.