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Newsletter 2009 - Juni

Gute Nachrichten für gesetzlich Krankenversicherte

Anfang 2009 begann eine neue Ära in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Gesundheitsfonds startete, und der Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent wurde eingeführt. Zum 1. Juli sinkt der Beitrag nun auf 14,9 Prozent – eine der Annehmlichkeiten aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Um den viel diskutierten Zusatzbeitrag kommen die allermeisten Versicherten offenbar zunächst herum. Nur eine Kölner Betriebskrankenkasse könnte ihn fordern. Sie entscheidet am 1. Juli über ihre Finanzen.

Warum überhaupt der Zusatzbeitrag?

Die in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlten Gelder fließen zunächst in den Gesundheitsfonds und werden dann an die Kassen verteilt. Kommt eine Kasse mit ihrem Stück vom Kuchen nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag verlangen – maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds. Ein Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro monatlich ist ohne Einkommensprüfung möglich.

Die Rechte der Versicherten

Zunächst werden aber viele nicht nur um den Zusatzbeitrag herumkommen, sondern sogar eine Prämie erhalten, weil ihre Kasse besser dasteht. Nach jüngsten Meldungen gilt dies für die Mitglieder von 18 Kassen.

Für diejenigen, die draufzahlen sollen, hat der Gesetzgeber ein Hintertürchen geschaffen: ein Sonderkündigungsrecht. Spätestens einen Monat bevor der Beitrag erstmals fällig wird, werden sie von ihrer Kasse informiert. Bis zum ersten Fälligkeitstermin können sie ihre Mitgliedschaft kündigen, ohne den Beitrag zahlen zu müssen. Wirksam wird die Kündigung zum Ende des jeweils übernächsten Monats, wenn innerhalb dieser Frist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse oder eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.

Mit der ersten Zahlung des Beitrags erlischt das Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel der Kasse ist dann erst wieder möglich, wenn die Mitgliedschaft insgesamt 18 Monate gedauert hat. Versicherte können auch kündigen, wenn sie bereits einen Zusatzbeitrag zahlen und er erhöht werden soll. Bei Abschluss eines Wahltarifs mit längerer Bindungsdauer gilt das Sonderkündigungsrecht generell nicht.

Kassenleistungen vergleichen

So wichtig die Kosten auch sind, vergessen Sie nicht, sich darüber Gedanken zu machen, welche Leistungen Sie von Ihrer Krankenkasse erwarten. Über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus bieten die Kassen die unterschiedlichsten Services an, und jeder hat seine Präferenzen. Einige Beispiele:

  • Präventionskurse. Sie erhalten von Ihrer Kasse Zuschüsse für Kurse in den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Sucht

  • Gesundheitsbonus. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht oder einen gesundheitsbewussten Lebensstil pflegt, wird von seiner Kasse häufig mit einer Sachprämie oder einem Geldbonus belohnt

  • Hausarztprogramme. Binden sich Versicherte für mindestens ein Jahr an einen Hausarzt und suchen Fachärzte nicht ohne Überweisung auf, zahlen sie häufig keine Praxisgebühr oder erhalten eine Prämie. Ab Juli sollen alle Kassen dies anbieten

  • Tarife mit Selbstbehalt. Sie beteiligen sich bei bestimmten Leistungen an den Kosten. Wenn Sie innerhalb eines Jahres keine oder möglichst wenige Leistungen benötigen, erhalten Sie eine Prämie – bis zu 20 Prozent Ihres Jahresbeitrags. Bei Tarifen mit Beitragsrückzahlung verpflichten Sie sich, außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen gar keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen. In beiden Fällen binden Sie sich für drei Jahre an den Tarif und die Kasse

Unser Versicherungsteam hat für Sie die wichtigsten Leistungen der Kassen zusammengefasst. Unser Vergleich hilft Ihnen zu entscheiden, welche Angebote Ihnen wichtig sind, und so die für Sie optimale Kasse zu finden.