Newsletter 2009 - Juni
Die Finanzkrise hat gezeigt, wie schnell Banken in die Schieflage geraten können und dabei das Schreckgespenst vieler Sparer offenbart – der Verlust des eigenen Geldes bei einer Bankenpleite. Jetzt können sich Anleger freuen: Mit einem neuen Gesetz hat die Bundesregierung die Erhöhung der Einlagensicherungsgrenze beschlossen.
Erhöhung in zwei Schritten auf 100.000 Euro
Ab dem 1. Juli 2009 sind alle Einlagen auf Sparbüchern und -briefen sowie Tages- und Festgeldkonten EU-weit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geschützt. Eine deutliche Verbesserung des bisherigen Zustandes, denn bislang wurden im Fall einer Bankenpleite maximal 20.000 Euro erstattet. Diese Änderung gilt bis Ende 2010, dann erfolgt noch einmal eine weitere Anhebung der Mindestdeckung auf 100.000 Euro.
Auch die zehnprozentige Verlustbeteiligung, die der Anleger bisher selbst tragen musste, wird abgeschafft. Ab sofort sind 100% bzw. maximal 50.000 Euro der Spareinlagen geschützt.
Ebenso nachgebessert wurde bei der Auszahlungsfrist der Entschädigung. Diese wurde von maximal drei Monate auf 30 Tage verkürzt. Sparer kommen nun also wesentlich schneller wieder an ihr Geld.
Vorteil Anleger!
Mit dem Beschluss des Gesetzes setzt die Bundesregierung die Forderungen der EU um und passt die Einlagensicherung dem Niveau anderer Länder an. Staaten wie die Niederlande oder Italien garantieren bereits eine höhere Mindestdeckung von 100.000 Euro.
Zudem stärkt das neue Gesetz das hohe Sicherheitsbedürfnis der Bankkunden und gibt Sparern wieder mehr Vertrauen in ihre Geldanlage. Kein Grund also, sein Geld im Sparstrumpf oder auf niedrig verzinsten Konten zu verstecken, deren Rendite die Inflation auffrisst. In unserem Vergleich sehen Sie, wie sicher das Geld bei den verschiedenen Anbietern ist und finden so das passende Konto.