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Newsletter 2010 Februar

Der Zusatzbeitrag kommt!

Lange Zeit schien es, als kämen die meisten Versicherten um einen Zusatzbeitrag herum. Mit einer Ausnahme – der GBK Köln – verzichteten die Krankenkassen zunächst darauf, einen Zuschlag zu verlangen. Doch nun wendet sich das Blatt. Bei einigen Kassen werden offenbar noch im laufenden Quartal die ersten Zahlungen fällig. Dem zuständigen Bundesversicherungsamt liegen bereits Anträge auf Genehmigung eines Zusatzbeitrags vor.

Warum Versicherte draufzahlen sollen

Bislang ist von neun Kassen bekannt, dass sie einen Zusatzbeitrag einführen wollen: DAK, AOK Schleswig-Holstein, BKK für Heilberufe, BKK Gesundheit, BKK Westfalen-Lippe, Deutsche BKK, KKH-Allianz, ktp BKK und Novitas BKK. Weitere Kassen sollen den Extra-Obolus bereits beschlossen haben oder in nächster Zeit darüber entscheiden. Offenbar sind gemeinsame Schritte geplant, die die Abwanderung von Mitgliedern verhindern sollen. Von der ersten Welle der Zuschläge wird schätzungsweise nur jeder fünfte Versicherte betroffen sein, also rund zehn Millionen Menschen. Bis zur Jahresmitte, spätestens zum Jahresende werden aber die meisten der 169 Kassen zulangen.

Sie reagieren damit auf ihre angespannte Finanzlage. Die Mittel aus dem Gesundheitsfonds reichen zur Kostendeckung nicht aus, obwohl der Bund bereits Milliarden zu den Versichertenbeiträgen zugeschossen hat. Der Gesetzgeber erlaubt den Kassen in diesem Fall, einen Zusatzbeitrag in Höhe von bis zu einem Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens eines Mitglieds zu verlangen. Der Höchstsatz liegt bei 37,50 Euro monatlich. Ein Zuschlag von bis zu acht Euro monatlich ist ohne Einkommensprüfung möglich. Zusätzlicher Nachteil für Versicherte: Das Geld wird nicht vom Gehalt abgebucht, sondern muss überwiesen werden.

Ist ein Kassenwechsel sinnvoll?

Kassen, die einen Zusatzbeitrag einführen wollen, müssen ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor dem ersten Fälligkeitstermin informieren. Die Versicherten können dann bis zum Fälligkeitstermin kündigen, ohne den Beitrag zahlen zu müssen. Auch wenn ein bereits erhobener Zuschlag erhöht wird oder Rückerstattungen vermindert oder gestrichen werden, darf man die Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt immer zwei Monate zum Monatsende. Mit der ersten Zahlung des Zusatzbeitrags erlischt das Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel der Kasse ist dann erst wieder möglich, wenn man die Mindestmitgliedsdauer von 18 Monaten erreicht hat. Auch an eine neue Kasse ist man so lange gebunden – es sei denn, sie liefert einen der genannten Kündigungsgründe. Solange es noch Kassen gibt, die keinen Zuschlag verlangen, lohnt sich ein Wechsel auf jeden Fall. Das dadurch eingesparte Geld können Versicherte beispielsweise in eine private Krankenzusatzversicherung stecken, die die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes schließt. Doch auch wenn man um einen Extra-Obolus nicht mehr herumkommt, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Die Kassen bieten über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog hinaus die unterschiedlichsten Services, und jeder hat seine Präferenzen. Machen Sie sich darüber Gedanken, was Sie benötigen und erwarten. In unserem Vergleich erfahren Sie dann, bei welcher Kasse Sie am besten aufgehoben sind.Gut verdienende Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wo sie Kosten und Leistungen selbst bestimmen. Den passenden, günstigen Anbieter finden Sie in unserem Vergleich.