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Newsletter 2009 - 2 - Januar

Wenn der Hammer fällt

88.400 – so viele Grundstücke und Immobilien wurden im letzten Jahr zur Zwangsversteigerung ausgerufen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Wer Glück hatte, konnte ein echtes Schnäppchen machen. Viele Objekte werden für zehn bis manchmal sogar 50 Prozent unter dem Verkehrswert verkauft. Doch das ist nicht der einzige Vorteil: Zusätzlich fällt die Maklerprovision weg, die schnell mal mehrere tausend Euro kosten kann. Ein Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen liegt ebenfalls bereits vor, so dass auch hierfür keine Kosten mehr entstehen.

Damit man ein Haus in einer Zwangsversteigerung günstig erwerben kann, sollte man sich im Vorfeld gründlich darauf vorbereiten:

Vor der Versteigerung

Jedem „Neuling“ hilft es, erst einmal bei zwei, drei Auktionen zuzuschauen. So bekommt man schon mal ein gutes Gefühl für den Ablauf einer Zwangsversteigerung. Wer sich konkret für ein Objekt interessiert, sollte sich genau über den Zustand der Immobilie informieren. Grund: Das Objekt wird in ihrem tatsächlichen Zustand versteigert, ein Rücktritt wegen Mängeln ist ausgeschlossen.

Besichtigen Sie deshalb - wenn möglich - vorher die Immobilie und nehmen Sie dazu einen Baufachmann mit. Allerdings kann eine Besichtigung nur mit Zustimmung der Eigentümer durchgeführt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Umso wichtiger ist der Blick in die Versteigerungsakte. Dieser liegt auch ein Grundbuchauszug bei – so können Sie gleich erkennen, ob Lasten, wie beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht, auf der Immobilie liegen.

Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten - Die Auktion

Zuerst stellt der Rechtspfleger das Objekt vor, verliest das Grundbuch und stellt den Verkehrswert und das Mindestangebot vor. Danach beginnt die eigentliche Auktion, an der jeder teilnehmen kann, der einen gültigen Personalausweis vorlegt. Wird auch eine Sicherheit gefordert, so muss der Bieter zehn Prozent des Verkehrswertes in Form einer Bankbürgschaft oder eines Verrechnungsschecks bei Gericht hinterlegen.

Die eigentliche Bieterstunde dauert mindestens 30 Minuten. Unser Tipp: Setzen Sie sich vorher ein Preislimit, bis zu dem Sie maximal bieten. Denn im Eifer der Versteigerung lässt man sich schnell mal zu einem überhöhten Angebot hinreißen. Wenn dann am Ende der Bieterstunde der Hammer das dritte Mal fällt und das Ende der Auktion verkündet wurde, gehört das versteigerte Objekt einem neuen Besitzer. Mit dem Zuschlag ist der Käufer sofort Eigentümer der Immobilie und alle Rechte und Pflichten gehen auf ihn über.

Besonderheiten bei der Finanzierung

Der Kaufpreis muss spätestens sechs Wochen nach der Versteigerung an den Gläubiger gezahlt werden. Erst dann wird der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Wichtig ist es also, sich schon im Vorfeld über Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, damit die Immobilie nach der Versteigerung möglichst schnell ein die eigenen Hände übergeht. Kalkulieren Sie auch die Nebenkosten für Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag etc. mit ein. Mehrkosten können anfallen, wenn Lasten auf dem Objekt liegen oder es sich bei dem Objekt um einen Roh- oder Neubau handelt. Dann müssen eventuell noch offene Rechnungen bezahlt werden.

Nicht alle Banken finanzieren Objekte aus Zwangsversteigerungen. Deshalb raten wir allen Interessenten, sich möglichst noch vor dem Versteigerungstermin eine Finanzierung zu sichern. Dr. Klein kennt den Baufinanzierungsmarkt genau und findet garantiert die passende Bank mit dem für Sie günstigen Immobiliendarlehen.

 

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