Der Garantiezins auf Lebens- und Rentenversicherungen ist der festegelegte Zinssatz, den Versicherer Ihren Kunden als Höchstsatz auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen. Der Sparanteil ist der Anteil, der nach Abzug von Garantie- Verwaltungs- und Provisionskosten im Vertrag eines Kunden fürs Sparen übrig bleibt.
Ab 01.01.2012 sinkt nach Beschluss des Finanzministeriums der Garantiezins von 2,25% auf 1,75%. Die Deutsche Aktuarvereinigung – zuständig für die Berechnung des Garantiezinses - passt die Berechnung für den Zins an, wenn die Durchschnittsrendite der Euro-Staatsanleihen innerhalb der letzten 10 Jahre sinkt oder steigt. Der Garantiezins darf nur etwa 60% dieser Rendite betragen. Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsumfelds ist der momentan gültige Satz nicht mehr tragbar.
Um noch in den Genuss des aktuellen Zinssatzes zu kommen, lohnt sich ein Versicherungsabschluss noch in diesem Jahr. Einmal abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit auch über die Zinssenkung hinaus.
Damit Sie die Ausschüttung oberhalb des garantierten Satzes erhalten, sollten Sie sich bei finanzstarken Anbietern versichern. Diese kommen ohne größere Einbußen durch längere Niedrigzinsphasen und überzeugen außerdem durch eine bessere Kundenperformance. Das heißt, der Kunde wird an den Überschüssen besser beteiligt.
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