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Die Laufzeit Ihrer Bauleistungsversicherung

Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung - Nach zwei Jahren ist automatisch Schluss

Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung ist begrenzt. Sie endet entweder mit Ablauf der Bauzeit oder spätestens nach zwei Jahren. Die Haftung des Versicherers erlischt bei Hochbauten wie Gebäuden in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Gebrauchsabnahme der zuständigen Baubehörde. Bei Tiefbauten wie zum Beispiel einem Tunnel erlischt sie üblicherweise mit Abnahme des Objekts. Den Versicherungsbeitrag für eine Bauleistungsversicherung müssen Sie nur einmal zahlen.

Der Leistungsumfang

Während der Laufzeit einer Bauleistungsversicherung sind versichert:

  • Alle Bauleistungen, auch Eigenleistungen
  • Alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster
  • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen


In einer Bauleistungsversicherung sind nicht versichert:

  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte und Handwerkszeug
  • Grundstücks- und Erschließungskosten
  • Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren
  • Reine Leistungsmängel wie Pfuscharbeit
  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss


Generell können Sie nur Neubauten sowie An- und Umbauten von Gebäuden versichern. Sanierungsarbeiten an einem Altbauobjekt können Sie in der Regel nicht versichern.

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme für Ihre Bauleistungsversicherung sind die gesamten Herstellungskosten des Gebäudes relevant. Dazu zählen Baustoffe und Bauteile, Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze sowie alle wesentlichen Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände. Zusätzlich werden auch alle Werte der Lieferungen von Bauleistungen berücksichtigt – auch Ihre Eigenleistungen als Bauherr. Baunebenkosten wie Architektenhonorare sowie Grundstücks- und Erschließungskosten dürfen nicht mit in die Berechnung einfließen.

Bauleistungsversicherung Vergleich

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