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Fragen an Dr. Klein

Antworten zur Gebäudeversicherung

Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Gebäudeversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer.


Sollten Sie auf unseren Seite noch eine Antwort vermissen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular "Fragen an Dr. Klein".


Weitere interessante Informationen und Artikel finden Sie in unserem Ratgeber Gebäudeversicherung und in unserem Ratgeber Sachversicherung.

Ich möchte ein Gebäude versichern. Was beinhaltet die Wohngebäudeversicherung?
Welche Risiken werden von einer Gebäudeversicherung abgedeckt?
Was ist beim Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt?
Wie hoch ist der Beitrag für meine Wohngebäudeversicherung?
Ist mein Wohngebäude gegen Elementarschäden abgesichert?
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht bei einer Wohngebäudeversicherung?
Welche Methode zur Ermittlung der Versicherungssumme soll ich bei einer Wohngebäudeversicherung wählen?
Was mache ich als Besitzer einer Gebäudeversicherung bei einem Schaden?
Was versteht man bei einer Gebäudeversicherung unter Selbstbeteiligung?
Ich plane eine Modernisierung/Umbau für mein Haus. Haben Sie Tipps zur Wohngebäudeversicherung?
Habe ich bestimmte Pflichten als Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung?
Was passiert mit meiner Versicherung beim Hausverkauf?
Übernehme ich bei einem Hauskauf automatisch die Versicherung des Verkäufers?

Wie reiche ich meine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ein?

Laura Eppel, B.
Experte bei Dr. Klein Timo Reimert,
Dr. Klein

Timo Reimert, Experte für Versicherung: Eine ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung muss Ihrem Versicherer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein Jahr.

 

Sobald ein Schaden eintritt, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann innerhalb eines Monats nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da die Versicherung Anspruch auf den ganzen Jahresbeitrag hat, empfehlen wir Ihnen, erst zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.