- Was bedeutet der Begriff Haftpflicht?
- Welche Leistungen übernimmt eine private Haftpflichtversicherung?
- Ich habe eine Privathaftpflicht. Welche Schäden zahlt meine Versicherung nicht?
- Deckt meine Haftpflichtversicherung auch einen Personenschaden ab?
- Wie hoch sollte meine Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung sein?
- Reicht die private Haftpflicht für mich als Hausbesitzer aus?
- Welche Personen sind in meiner Haftpflicht mitversichert?
- Schützt eine Haftpflichtversicherung auch meine Familie?
- Wird mein Partner in meiner Haftpflichtversicherung bei einer Heirat mitversichert?
- Sind auch meine Kinder über eine Haftpflichtversicherung versichert?
- Zahlt meine Haftpflichtversicherung auch, wenn eigene Sachen beschädigt werden?
- Sind in der Haftpflichtversicherung eigentlich Tiere mitversichert?
- Was passiert, wenn der Haftpflichtschaden höher als die Versicherungssumme ist?
- Muss ich beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Wartezeit rechnen?
- Was soll ich im Versicherungsfall bei meiner Haftpflicht tun?
- Ich bin häufig im Ausland. Gilt meine Haftpflichtversicherung auch dort?
- Was ist unter Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung zu verstehen?
Wie und wann kann ich eine Kündigung für meine Haftpflichtversicherung abgeben?
Agnes Eschweiler, Ingolstadt
Timo Reimert,Dr. Klein
Timo Reimert, Experte für Versicherung: Eine Kündigung für Ihre private Haftpflichtversicherung können Sie drei Monate vor Ablauf Ihres Vertrages schriftlich einreichen.
Sobald Ihr Versicherer die Beiträge erhöht oder ein Schadenfall vorliegt, haben Sie ab dem jeweiligen Datum ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
