Newsletter 2006 - November
KFZ-Versicherung: Rabatte enttarnt
Berufsgruppen-Rabatt
Viele Versicherungsgesellschaften räumen Autofahrern, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einen Rabatt ein. Berücksichtigt wird meist der Beruf, den der Versicherungsnehmer zurzeit hauptberuflich ausübt. Als Nachweis kann der Versicherer eine Bescheinigung des Arbeitgebers anfordern.
Erstbesitzer-/ Fahrzeugalter-Rabatt
Der Versicherungsnehmer erhält einen Erstbesitzerrabatt, wenn er das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat. Auch Neuwagen werden häufig besonders günstig behandelt.
Garagen-Rabatt
Wer sein Auto in der Garage oder teilweise auch in einem Carport und nicht auf der Straße abstellt, bezahlt aufgrund des geringeren Risikos, einen kleineren Versicherungsbeitrag.
Wohneigentum-Rabatt
Sind Sie Eigentümer eines Ein- bzw. Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, die sie selbst nutzen? In diesem Fall haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen vergünstigten Tarif bei Ihrer KFZ-Police zu erhalten.
Familien-Rabatt
Leben noch eigene minderjährige Kinder in häuslicher Gemeinschaft, sollten Sie dies ebenfalls bei Ihrer Versicherung erwähnen. Nicht selten wird dies mit einer Beitragsreduzierung von Seiten der Gesellschaft honoriert.
Nutzerkreis-Rabatt
Fahren nur bestimmte Personen mit dem versicherten Fahrzeug, kann der Versicherungsnehmer einen Nutzerkreisrabatt erhalten. In diesem Zusammenhang besonders beachten sollten Sie den…
- Lady-Rabatt
- Partner-Rabatt
Der Versicherungsnehmer erhält einen Partnerrabatt, wenn nur er und sein in häuslicher Gemeinschaft, Ehe-, bzw. Lebenspartner mit dem versicherten Pkw fahren. - Einzelfahrer-Rabatt
Nutzt der Versicherungsteilnehmer sein Fahrzeug ausschließlich alleine, kann er einen Einzelfahrerrabatt erhalten.
Wenigfahrer-Rabatt
Wird ein Fahrzeug nur gelegentlich benutzt und im Kalenderjahr eine bestimmte Kilometergrenze nicht überschritten (meist bis 15 oder 20.000 km), so wird von vielen Gesellschaften ein Rabatt auf die Prämie der Fahrzeugversicherung gewährt. Der Rabatt kann zwischen 5 und 15 % betragen, manche Rabatte sind gestaffelt, andere Versicherer erheben für Vielfahrer einen Zuschlag.
Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben. Notfahrten wie z.B. Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt sind hiervon ausgeschlossen.
Dr. Klein rät
Wer jetzt doppelt sparen will, sollte sich beeilen. Noch bis zum 30. November kann die alte KFZ Versicherung fristgemäß gekündigt und eine günstigere gewählt werden. Wer mehrere Policen bei einer Gesellschaft abgeschlossen hat sollte sich vor einer Kündigung darüber informieren, ob er einen potentiellen Bündelungsnachlass verliert.
Prüfen Sie jetzt mit unserem KFZ-Tarifrechner, wie viel Geld Sie jedes Jahr sparen können. Nutzen Sie dann das Wissen um die Rabatte, um die Tarife nochmals zu reduzieren.